Es ist und bleibt eine Schande, dass keiner der Mörder Ernst Thälmanns durch die bundesdeutsche Justiz zur Verantwortung gezogen wurde. Durch eine jahrzehntelange Verschleppung der Ermittlungen wurde zugewartet, bis sich die Beweislage durch den Tod von Zeugen verschlechterte und einzelne Tatverdächtige starben. Nur durch die Verdienste der Anwälte von Rosa und Irma Thälmann, Friedrich Karl Kaul und Heinrich Hannover, war es überhaupt möglich, dass zumindest ein Beschuldigter angeklagt und 1985 (!) – über 30 Jahre nach dem feigen Mord – vor Gericht gestellt wurde. Auch er ist aus kaum nachvollziehbaren Gründen letztlich freigesprochen worden, obwohl er von einem polnischen Häftling beobachtet wurde.
Thälmanns Mörder
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