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labournet.de
Der 7. Oktober war der „Welttag für menschenwürdige Arbeit“ – und der Auftakt für die Tarifverhandlungen in der Leiharbeits-Branche. Der DGB forderte eine Lohnerhöhung um 6 Prozent, mindestens aber 70 Cent pro Stunde, sowie Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen. Der Tarifvertrag soll 12 Monate laufen. Die Arbeitgeber boten an: 2 Prozent mehr Lohn über 48 Monate ab Juli 2017 und die Ost-West-Angleichung frühestens nach 48 Monaten. Dieses Angebot ist für den DGB nicht hinnehmbar, er erwartet ein neues bis zum 11. November. Dann sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden. Im Moment liegt die unterste Entgeltgruppe bei 9 Euro (West) bzw. 8,50 Euro (Ost). Die Tarifverträge kommen laut DGB für deutlich über 90 Prozent der ca. 915 000 Leiharbeiter zur Anwendung.
Gegen die Tarifverhandlungen hatte sich bereits im Vorfeld Protest geregt. Über die Internet-Plattform „Labournet“ wurden bisher mehr als 460 Unterschriften gegen die Verhandlung neuer Tarifverträge gesammelt. Wie die „junge Welt“ berichtete, wurde im Bremer Daimler-Werk eine von 960 Kollegen unterschriebene Petition „Leiharbeit muss weg – kein Tarifvertrag zur Leiharbeit!“ an die Bremer DGB-Vorsitzende übergeben. Das Argument der Gegner: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt die gleiche Bezahlung vor, Tarifverträge machen die ungleiche Bezahlung erst möglich. Das Argument des DGB: Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Abweichung durch einen Tarifvertrag vor. Dies wurde in der Vergangenheit von „christlichen“ Gewerkschaften genutzt, um sehr niedrige Tarife zu ermöglichen. Dagegen sollten die des DGB gesetzt werden. Im Arbeitsvertrag kann mit Bezug auf einen Tarifvertrag vom Grundsatz der Gleichbezahlung abgewichen werden. Somit wurde die flächendeckende niedrigere Bezahlung der Leiharbeiter möglich. Der DGB argumentiert, dass auch die Branchenzuschläge erst durch die Tarifverträge möglich gemacht werden. Unter Arbeitsrechtlern ist umstritten, ob die gekündigten Tarifverträge nachwirken und weiter in Arbeitsverträgen angewendet werden. Das Bundesarbeitsgericht wird demnächst dazu urteilen.
Die bisher geltenden Tarifverträge waren zum 31.12.16 kündbar. Der separate Mindestlohn-Vertrag für die Leiharbeitsbranche, der ebenfalls Ende des Jahres ausläuft, würde nicht nachwirken, es gebe dann keine Mindestlohn-Regelung. Dies sei vor allem ein Problem für die verleihfreie Zeit der Leiharbeiter. Dann würde der allgemeine Mindestlohn greifen, der mit 8,84 Euro pro Stunde (ab 1.1.2017) niedriger liegt.
Im Forum der IG Metall-Gliederung ZOOM (Zeitarbeiter ohne Organisation machtlos) werden die Verhandlungen kritisiert. Die bisher erzielten Regelungen zu Arbeitszeitkonten sind umstritten. Auch Branchenzuschläge und Betriebsvereinbarungen würden die Lage kaum verändern. Tatsächlich verdienten 2013 Leiharbeiter in der Metall- und Elektrobranche, wo es die meisten Branchenzuschläge gibt, durchschnittlich 42 Prozent weniger als die Stammbelegschaft. Die grundsätzliche Befürwortung der Leiharbeit durch die Gewerkschaften würde eine stärkere Organisierung schwer machen. Der Organisationsgrad der Leiharbeiter lag zuletzt bei ca. 5 Prozent.
Der DGB merkt an, dass der Equal-Pay-Grundsatz im Gesetz nicht eindeutig formuliert sei und nur individuell durch den Gang vor das Arbeitsgericht durchgesetzt werden kann. Gute rechtliche Argumente reichen nicht aus, „diese in der Realität auch rechtlich durchzusetzen ist in der Wirklichkeit der Arbeitsbeziehungen nicht dasselbe.“ Tatsächlich wäre ohne Tarifverträge eine intensive Kampagne zur gewerkschaftlichen Organisierung der Leiharbeiter notwendig, damit sie ihr Recht auf gleichen Lohn einklagen können. Für die Arbeitgeber würde sich Leiharbeit dann allerdings kaum mehr lohnen, weil sie zu teuer wird. Dies könnte der Prämisse des DGB widersprechen, das „Instrument Leiharbeit nicht zu diskreditieren“, wie es Reiner Hoffmann im Februar der „jungen Welt“ sagte.