Tarifeinigung für AWO-Beschäftigte in NRW

Für die 38 000 Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Nordrhein-Westfalen sollen rückwirkend ab 1.1.2017 die Gehälter um 2,35 Prozent steigen, ab dem 1.11.2017 soll es 2,4 Prozent mehr geben. Auszubildende erhalten zu den Terminen 35 Euro und 30 Euro mehr. Der Vertrag soll bis zum 30.11.2018 laufen. Darauf haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die AWO NRW in der vierten Verhandlungsrunde geeinigt. Die Tarifkommission der Gewerkschaft und die ver.di-Mitglieder müssen dem Einigungspaket noch zustimmen.

„Das Ergebnis kann sich sehen lassen“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Cremer. „Die konstruktiven Gespräche haben zu einem annehmbaren Kompromiss geführt“.

Für die Fachkräfte, die in der Altenpflege arbeiten, haben AWO NRW und ver.di eine Angleichung der in diesem Bereich Beschäftigten an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vereinbart. Darüber hinaus sollen Gehaltsunterschiede bei pädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen und Erziehern) durch die Höhergruppierung der unteren Einkommensgruppe aufgehoben werden. Zudem erhalten ver.di-Mitglieder pro Jahr einen zusätzlichen freien Tag.

Für die Beschäftigten in den Offenen Ganztagsschulen verabredeten die Tarifvertragsparteien die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Voraussetzung sei eine Verbesserung der Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen durch das Land NRW.

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"Tarifeinigung für AWO-Beschäftigte in NRW", UZ vom 17. März 2017



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