Lange Laufzeit wie in der Fläche – Betriebsrente steigt

Tarifeinigung bei VW

Von Ulrike Schmitz

Am späten Abend des 20. Februar einigten sich der VW-Vorstand und die IG Metall auf folgendes Ergebnis:

  • eine Einmalzahlung von 100 Euro (auch für Leiharbeiter – Auszubildende 70 Euro) für April 2018
  • der Tariflohn wird ab Mai 2018 um 4,3 Prozent erhöht
  • die Verpflichtung zur Einstellung von 1 400 Auszubildenden jährlich wird bis Ende 2020 verlängert
  • erstmals im August 2019 wird ein jährliches tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent des Monatslohns gezahlt, erstmals im August 2019. Beschäftigte in Schicht und jene, die Kinder bis zehn Jahre und Angehörige betreuen, können dafür sechs freie Tage nehmen
  • die Aufstockung die betrieblichen Altersversorgung (Beteiligungsrente I) durch Volkswagenwird ab 1.7.2019 von monatlich 27 auf 90 Euro erhöht und ab 1.1.2020 auf 98 Euro. Danach steigt die Rente tarifdynamisch
  • statt bisher 5 Prozent können nun 10 Prozent der Beschäftigten in Projekten bis zu 40 Stunden arbeiten
  • Der Tarifvertrag läuft bis 30. April 2020

Zu diesem Ergebnis einige Anmerkungen: Uwe Fritsch als Betriebsratsvorsitzender in Braunschweig hat z. B. die lange Laufzeit bemängelt. Ich habe mich schon vor vielen Jahren dagegen gewendet, dass die IG Metall so stark auf die Betriebsrente setzt. Für mich ist das ein Zurückweichen vor der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um eine auskömmliche gesetzliche Rente für alle. Und wir hätten natürlich gerne die allgemeine Arbeitszeitverkürzung mit Entgelt- und Personalausgleich auf die Tagesordnung gesetzt und Öffnungsklauseln zur Verlängerung der Arbeitszeit vermieden. Aber Tarifpolitik findet nun mal auf dem Hintergrund des Bewusstseins, der Wünsche der Beschäftigten und nicht zuletzt der Machtverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit statt.

Die Verlängerung der Arbeitszeit ist zumindest gekoppelt an die 100-prozentige Bezahlung und unterliegt der doppelten Freiwilligkeit. Die Festlegung, die Zahl der Auszubildenden für drei Jahre auf jährlich 1 400 Azubis und Studierende im Praxisverbund, ist vor dem Hintergrund der Übernahmeverpflichtung bei VW zu sehen. Es bedeutet praktisch 1 400 Einstellungen jährlich.

Statt des jährlichen Zusatzgehalts von 27,5 Prozent können bestimmte Beschäftigte sechs freie Tage nehmen. Alternativ können die Beschäftigten den Betrag auch in die Zeitwerte und die Betriebsrente stecken. Außerdem erlaubt eine Öffnungsklausel die Ausweitung der Freizeitentnahme auf weitere Beschäftigtengruppen.

Als Erfolg dürfte bei vielen tatsächlich die Erhöhung der Betriebsrente gesehen werden. Hier wurden die 400 Euro im Flächentarifvertrag mit vielen Verrechnungen (u. a. der zwei Tage von den 27,5 Prozent) in zu einer quasi paritätischen Erhöhung der Beteiligungsrente I gemacht. Die 27 Euro werden auf 90 Euro bzw. 98 Euro erhöht und sie sind dynamisiert. Für jetzt 20-jährige heißt das beispielsweise, dass sie bis zu ihrem Renteneintritt mit einer deutlich höheren Betriebsrente als nach alter Regelung rechnen können. Gut 50 Prozent davon kommen über die Erhöhung des Rentenbausteins I. Die Entgeltregelungen entsprechen denen im Flächentarifvertrag.

Die Resonanz der Vertrauensleute in den drei Schichtveranstaltungen war positiv, und schon jetzt gibt es ein großes Interesse bei Beschäftigten im Schichtbetrieb an den zusätzlichen freien Tagen. Das ist positiv, weil hier ein Personalausgleich unerlässlich ist. Das Ergebnis war möglich, weil sich erstmals nach 14 Jahren mehr als 57000 Beschäftigte an Warnstreiks nach Ende der Friedenspflicht beteiligt haben und weil der Vorstand unter dem Druck stand, einen Abschluss zu haben, bevor das grandiose Geschäftsergebnis von Volkswagen öffentlich wurde. Ich gehe davon aus, dass der Betriebsrat das in den Verhandlungen um den tariflich abgesicherten Bonus berücksichtigt und dort noch einen Zuschlag fordert.

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"Tarifeinigung bei VW", UZ vom 2. März 2018



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