Kapital profitiert von Aufweichung

Tarifbindung bröckelt

Von Ulf Immelt

Die Tarifflucht erweist sich zunehmend als äußerst wirkungsvolle Waffe der Kapitalseite in den Klassenkämpfen unserer Zeit. Inzwischen sind in Westdeutschland 66 Prozent aller Betriebe nicht mehr tarifgebunden, in Ostdeutschland sind es sogar 80 Prozent. 2017 arbeiteten nur noch 44 Prozent der Beschäftigten im Osten und 57 Prozent der Lohnabhängigen im Westen in tarifgebundenen Betrieben. Im Jahr 2005 waren es noch 53 bzw. 67 Prozent. Egal ob es ums Gehalt, die Urlaubstage, um Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, betriebliche Altersversorgung oder ums Urlaubs- und Weihnachtsgeld geht: Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist, stehen besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung. Gleiches gilt für die Existenz von Betriebsräten.

Ostdeutschland wurde in den 1990er Jahren als neoliberales Experimentierfeld genutzt. Das wird heute unter anderem daran deutlich, dass dort gerade noch 35 Prozent der Beschäftigten von Betriebsräten vertreten werden. In Westdeutschland sind es zumindest noch 43 Prozent. Keine Mitbestimmungsgremien bedeuten nicht nur keine Mitbestimmungs- und Informationsrechte, sondern auch kein Überwachen von Arbeitszeiten und Arbeitsschutzgesetzen. Im schlimmsten Fall kann das Fehlen eines Betriebsrats zur Folge haben, dass bei einer Betriebsschließung noch nicht einmal ein Sozialplan ausgehandelt werden kann. Mit wem sollte er auch ausgehandelt werden?

Tarifflucht und/oder die Verhinderung beziehungsweise Zerschlagung von Mitbestimmungsstrukturen erfolgt meist dort, wo die Kapitalseite nur mit geringem Widerstand rechnet. Daher sind besonders die Kollegen aus Betrieben, die durch niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und geringe Aktivitäten der Belegschaften in Arbeitskämpfen gekennzeichnet sind, häufig Opfer von Tarifflucht.

Vor dem Hintergrund der stetigen Angriffe auf die Tarifbindung ist die politische Forderung richtig, dass es einfacher werden muss, Tarifverträge für allgemeinverbindlich, also für alle Unternehmen einer Branche bindend, zu erklären. Die Vetomöglichkeit der Kapitalseite ist hier noch ein zentrales Hemmnis, das abgeschafft gehört. Darüber hinaus muss im Gesetz zusätzlich klargestellt werden, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung unabhängig von der Erfüllung bestimmter Quoten möglich ist, wenn wirtschaftliche Verhältnisse einer Branche oder arbeitsmarkt- oder sozialpolitische Erwägungen eine solche nötig machen.

Die Tarifbindung würde auch gestärkt, wenn Tarifflucht von Unternehmen etwa durch die Mitgliedschaft in einem „Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung“ verhindert werden könnte. Außerdem ist ein Verbandsklagerecht nötig, damit Gewerkschaften Tarifverstöße ahnden können.

Ob diese Forderungen durchgesetzt werden, ist letztlich eine Frage des gesellschaftliches Kräfteverhältnisses. Genauso ist die Frage, ob Tarifflucht in einem konkreten Betrieb stattfindet, eine Frage der betrieblichen Kräfteverhältnisse. Ist eine Mehrheit bereit zu kämpfen, ist dies die Voraussetzung für einen erfolgreichen Arbeitskampf. Bleibt man eine kleine Minderheit, betreibt man im besten Fall Folklore, im schlechtesten Fall kollektives Betteln.

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"Tarifbindung bröckelt", UZ vom 8. März 2019



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