Zweistufige Lohnerhöhung bei zweijähriger Laufzeit

Tarifabschluss im Einzelhandel

Von WSK

In Baden-Württemberg verständigten sich in der vergangen Woche die „Arbeitgeber“ im Einzelhandel und die ver.di-Verhandlungskommission nach sechs Verhandlungsrunden auf folgende Tariferhöhungen:

2,3 Prozent mehr ab 1. Juni 2017, ab dem 1. April 2018 gibt es 2,0 Prozent mehr. Im März 2018 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro, die Auszubildenden bekommen 25 Euro. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags beträgt 24 Monate.

Die Verhandlungen in der letzten Runde zogen sich über acht Stunden hinweg, bevor es zum Abschluss kam. Die ver.di-Verhandlungskommission stimmte einstimmig für Annahme. Für ver.di ist die Vereinbarung „ein guter Kompromiss: Die Realeinkommen der Beschäftigten im Einzelhandel werden damit aller Voraussicht nach auch in diesem und im nächsten Jahr steigen – mehr Geld in unseren Taschen, das wir alle dringend brauchen.“ Nach Meinung der Gewerkschaft haben die Streiks und Proteste in den vergangenen Wochen gewirkt.

Am 9. August wird die Große Tarifkommission endgültig über die Annahme des Tarifergebnisses entscheiden.

Ein ähnliches Ergebnis erzielte ver.di für den Einzelhandel in Niedersachsen und Bremen. Demnach steigen die Einkommen ab 1. Juli 2017 nach zwei Nullmonaten um 2,3 Prozent und ab 1. Mai 2018 um weitere 2,0 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen steigen entsprechend jeweils ab 1. September. Zudem wird es im April 2018 eine Einmalzahlung von 50 Euro geben, Auszubildende erhalten 25 Euro. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von 24 Monaten vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2019.

„Mit der Einigung konnten wir in einer schwierigen Tarifauseinandersetzung steigende Reallöhne durchsetzen“, bilanziert ver.di-Verhandlungsführer Arno Peukes. „Zudem konnten wir – gegen den ursprünglichen Willen der Arbeitgeber – die Erhöhung in beiden Jahren voll tabellenwirksam vereinbaren. Ermöglicht haben dies die zahlreichen Beschäftigten, die mit Streiks und Protestaktionen bis zuletzt Druck auf die Arbeitgeberseite ausgeübt haben“, so der ver.di-Vertreter, „ihnen gilt ein besonderer Dank.“

Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 16. August vereinbart.

ver.di konnte in beiden Verhandlungsgebieten die Arbeitgeber nicht dazu bewegen, gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge zu beantragen. „Das Thema Allgemeinverbindlichkeit werden wir weiter mit hoher Priorität verfolgen, nach wie vor sehen wir darin eine große Chance, der weiteren Verbreitung von ‚Armutslöhnen‘ in der Branche entgegenzuwirken“, so Sabine Gatz, Landesfachbereichsleiterin Handel in Niedersachsen und Bremen. In Baden-Württtemberg teilt ver.di in dem letzten „Tarifinfo“ mit: „Unseren Kampf für die Allgemeinverbindlichkeit unserer Tarifverträge setzen wir fort! Am 9. September fahren wir gemeinsam zur zentralen Kundgebung nach Düsseldorf!“

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"Tarifabschluss im Einzelhandel", UZ vom 11. August 2017



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