Ob der extrem rechte „Flügel“ der AfD sich auflöst oder nicht, ist vollkommen gleichgültig. Handelt es sich bei einer möglichen Auflösung der besagten innerparteilichen Strömung doch bestenfalls um ein taktisches Manöver, um der Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu entgehen. Außerdem handelt es sich bei der AfD selbst um eine Partei, in der sich völkische Nationalisten, Rassisten und auch Nazis ausgesprochen wohl fühlen. Der „Flügel“ mag vielleicht aggressiver auftreten und hetzen als die restlichen Teile der Partei, einen Unterschied macht das jedoch nicht. Der „Flügel“ ist und bleibt Fleisch aus dem Fleische der AfD.
Erst vor kurzem hatte der Mitbegründer des „Flügels“, Björn Höcke, der laut einem Gerichtsurteil als Faschist bezeichnet werden darf, die parteiinternen Kritiker und Gegner seines Zusammenschlusses „ausschwitzen“ wollen. „Die, die nicht in der Lage sind, das Wichtigste zu leben, was wir zu leisten haben, nämlich die Einheit, dass die allmählich auch mal ausgeschwitzt werden“, hatte er bei einem Treffen des „Flügels“ getönt.
Höcke ist dabei nicht irgendwer. Er war als Oberstudienrat tätig und unterrichtete bis September 2014 an der Rhenanus-Schule in Bad Sooden-Allendorf im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis unter anderem das Fach Geschichte. Jemand wie er dürfte also genau wissen, was er tut, wenn er zu derartigen Metaphern greift.
Interessant ist die Frage, wie mit Funktionären der Partei umgegangen wird, die wie Höcke den Beamtenstatus besitzen und damit qua Eid dem Grundgesetz verpflichtet sind. Zur Erinnerung: Gewerkschafter, Linke und Kommunisten, die sich „nur“ für Frieden und soziale Rechte und gegen Altnazis engagierten, wurden in der BRD mit Berufsverboten belegt und gesellschaftlich wie auch politisch geächtet. Sie durften nicht einmal als Lokführer oder Postbote tätig sein. Von derlei Sanktionen kann in Bezug auf die überdurchschnittliche hohe Anzahl an Polizeibeamten, Staatsanwälten, Richtern und Lehrern in der AfD wohl kaum gesprochen werden. Hier offenbart sich zweierlei Recht.
Erst kürzlich sah sich der linksliberale FDP-Politiker Gerhart Baum gezwungen, auf die Frage, ob gegen die AfD nun ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte, diese nicht mehr zu verneinen. „Nach der Logik des NPD-Verfahrens müsste Karlsruhe die AfD jetzt verbieten“, sagte das liberale Urgestein.
Möglichkeiten, gegen die AfD und ihre Funktionäre vorzugehen, gibt es genügend. Jedoch fehlt der politische Wille der Verantwortlichen in Sicherheitsbehörden und Politik. Eine Überwachung von Rassisten und anderen extremen Rechten durch den Inlandsgeheimdienst wäre daher auch nichts weiter als ein behördlicher Akt, der vortäuscht, gegen das braune Konglomerat vorzugehen.