Eine Untersuchung über den Umgang der DDR-Justiz mit Naziverbrechern

Täter vor Gericht

Von Ernst Albrecht

taeter vor gericht - Täter vor Gericht - DDR, Naziverbrecher, Theorie & Geschichte - Theorie & Geschichte

Dieter Skiba, Reiner Stenzel

Im Namen des Volkes

Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in der DDR gegen Nazi- und Kriegsverbrecher

edition ost, 464 Seiten, 29,90 Euro

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Die Bundesregierung stellt 4 Millionen Euro für die Aufarbeitung der Nazivergangenheit ihrer Ministerien zur Verfügung. Ein löblicher Vorsatz, wenn auch sehr spät. Über 90 Jahre alte Männer werden wegen Verbrechen in faschistischen Konzentrationslagern (KZ) vor Gericht gestellt, nachdem, entgegen bisheriger Wertung ihrer Untaten als verjährte Beihilfe, diese jetzt als Mittäterschaft bei Massenmorden gewertet werden.

Für die Auseinandersetzung mit einer solchen heuchlerischen Politik ist das Buch „Im Namen des Volkes“ von Dieter Skiba und Reiner Stenzel sehr wertvoll. Sie haben eine klare antifaschistische Grundposition, gehen mit wissenschaftlicher Akribie heran und weisen nach, wie in der Rechtsprechung der DDR konsequent von gesetzlichen Grundlagen ausgegangen wurde, die einen Vergleich mit heute als „rechtsstaatlich“ deklarierten Prinzipien nicht scheuen müssen. Die Autoren als ehemalige Untersuchungsführer der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR beweisen beeindruckend ihre Kompetenz. Sie stützen sich auf Materialien der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, das in der DDR herausgegebene „Braunbuch“ und weitere wissenschaftliche Literatur. Hervorzuheben sind als eine umfassend von ihnen verarbeitete Grundlage die Forschungsergebnisse und Dokumentationen von Prof. Dr. Rüter und seinem Team an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Amsterdam, zusammengefasst in 50 Bänden zu westdeutschen Gerichtsentscheidungen und über 900 dokumentierten Urteilen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. Schon in den einleitenden Abschnitten des Buches legen die Autoren dar, wie auf der Grundlage des antifaschistischen Credos der DDR der Schwur von Buchenwald erfüllt und die in den Nürnberger Prozessen von 1945/46 vorgegebene völkerrechtliche Linie in der SBZ und späteren DDR, im Unterschied zu Westdeutschland, konsequent weitergeführt wurde.

In der SBZ und der DDR wurden von 1945 bis 1990 gegen rund 17 000 Tatverdächtige Ermittlungsverfahren wegen Naziverbrechen eingeleitet, in 12 890 Fällen kam es zu Verurteilungen. Das war fast doppelt soviel wie in den Westzonen und der alten BRD mit drei mal so vielen Einwohnern, darunter viele, die sich aus der SBZ und der DDR in den Westen abgesetzt hatten. In der SBZ und DDR wurden rund 390 478 belastete Nazis aus führenden Positionen in Politik, Justiz, Bildung, Wirtschaft und anderen Bereichen entfernt (S.21). In den Westzonen und der BRD wurden viele ehemalige Mitarbeiter aus Gestapo und SD als „erfahrene Fachleute“ vom Geheimdienst Gehlen übernommen und teils auf der Grundlage des Artikels 131 des Grundgesetzes wieder in den Staatsdienst eingegliedert. Sogar der Schreibtischmörder Globke wurde in eine hohe Funktion gebracht.

Es lohnt sich, beim Studium des Buches auf den Beitrag in der UZ vom 21. Oktober, „Das Bundesjustizministerium und die alten Nazis“, zurückzugreifen.

Die Autoren weisen nach, wie die Auseinandersetzung über die Nazi- und Kriegsverbrechen seitens der herrschenden Kreise in Westdeutschland von Anfang an in den kalten Krieg und die Hetze gegen die DDR eingegliedert wurde, verbunden mit dem bis heute von den Naziideologen in demagogischer Absicht entwickelten Begriff „Nationalsozialismus“, der heute mit dem Ziel verwendet wird, den Faschismus zu verharmlosen, den Sozialismus zu verleumden sowie die ökonomischen Grundlagen des Faschismus und seiner Ideologie zu vertuschen.

In dem Buch werden Urteile zu einer großen Anzahl von Nazi- und Kriegsverbrechen dokumentiert, darunter Massenvernichtungsverbrechen der Waffen-SS, faschistischer Polizeieinheiten und der Wehrmacht in den im Krieg überfallenen Ländern, Massenvernichtungsverbrechen der Gestapo und faschistischer Polizeiorgane gegen Juden, Gewaltverbrechen in Haftanstalten, gegen KZ-Häftlinge und ausländische Zwangsarbeiter, Euthanasieverbrechen, Justizverbrechen und andere.

Es fällt auf, dass Urteile faschistischer Gerichte nach erfolgten Denunziationen einen sehr breiten Raum einnehmen. Allein auf den Seiten 148–200 sind 140 Verfahren faschistischer Gerichte auf der Grundlage von Denunziationen dokumentiert, die in 40 Fällen mit der Hinrichtung der Denunzierten, in 41 Fällen mit Erschießungen oder Tod durch Misshandlungen und in 43 Fällen mit Einlieferung in KZ endeten. Denunziert wurde wegen antifaschistischer Äußerungen, Abhörens feindlicher Sender, Mitgliedschaft in der KPD, Wunsch nach Ende des Krieges, Unterstützung und Schutz von Juden, Nichttragen des Judensterns und vieles mehr. Besonders perfide sind Denunziationen von Frauen wegen Beziehungen zu ausländischen Zwangsarbeitern, was in der Regel mit dem öffentlichen Erhängen der überwiegend polnischen Männer endete. Die Frauen wurden kahl geschoren durch den Wohnort getrieben und kamen danach in ein KZ. Erschütternd ist, dass die dokumentierten Urteile in vielen Fällen auf Denunziationen unter Eheleuten und Familienangehörigen beruhten. Das zeigt, in welchem Ausmaß die faschistische Ideologie Massenbasis hatte.

Die Autoren haben einen besonderen Abschnitt ab S. 89 ff. den Waldheim-Prozessen gewidmet, einem Gegenstand, der nach wie vor in der Hetze gegen die DDR eine besondere Rolle spielt. Sie legen dar, dass diese vom 21. April bis 29. Juni 1950, kurz nach Gründung der DDR geführten 3 442 Prozesse mit 3 324 Urteilen, die auf Grundlage von sowjetischen Untersuchungsorganen übergebener Unterlagen erfolgten, im Falle der Verurteilung in der Regel zu harten Freiheitsstrafen bis zu 25 Jahren führten, die Verurteilten aber spätestens nach sechs Jahren nach Revisionsverfahren der DDR-Justiz wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.

Ein besonderes Problem ergibt sich hinsichtlich der in den Waldheimprozessen und anderen Verfahren verhängten Todesurteile. Aber selbst Gegner der Todesstrafe werden beim Lesen der von dem bereits genannten Prof. Rüter dokumentierten und in das Buch übernommenen Fällen keinen Ansatz für Polemik gegen die getroffene Entscheidung finden. Verwiesen wird auf die Seiten 94, 95, 99, 104, 107, in denen ein Todesurteil gegen einen Justizverbrecher wegen seiner Todesurteile am berüchtigten „Volksgerichtshof“ sowie in weiteren dokumentierten Fällen Ermordungen von Kriegsgefangenen und Juden angeführt werden.

Die Autoren dokumentieren ab Seite 47 ff. ausführlich Rechtsprechung nach 1990 in Rehabilitationsverfahren. In einer ganzen Anzahl von Fällen wurden die Verurteilungen als „rechtsstaatswidrig“ aufgehoben. Soweit Strafen als richtig bewertet werden mussten, wurden sie verkürzt, oder die Vollstreckung mit der Begründung aufgehoben, die Taten seien durch die erfolgte Haft „gesühnt“ bzw. die Vollstreckung wurde als „erledigt“ bewertet. Eine Verhöhnung der Opfer dieser Verbrecher. In einigen der erwähnten Fälle wurden Rehabilitationsanträge in den Jahren 1990/91 abgelehnt. Es wäre interessant, zu erfahren, ob von diesen Verbrechern, obwohl zu lebenslanger Haft verurteilt, heute überhaupt noch einer hinter Gittern sitzt.

In der Hetze gegen die DDR und die „Stasi“ spielt seit Jahren das von Hubertus Knabe aus der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen gestaltete Gruselkabinett, in dem vor allem auch Kinder und Jugendliche „geschult“ werden, eine besondere Rolle. In diesem Zusammenhang wird auf die Seiten 417–445 des Buches verwiesen. Hier werden 31 Verfahren dokumentiert, in denen sich die Täter wegen Kriegsverbrechen, Geisel­erschießungen, Massenmorden an Juden und Zivilisten verantworten mussten, und die zeitweise in der UHA Berlin-Hohenschönhausen inhaftiert waren.

Die Autoren führen eine Vielzahl von Beispielen an, wie in der offiziellen Politik der BRD mit der nazistischen Vergangenheit umgegangen wird. Dazu gehört auch die Information, dass noch 2012 rund 900 000 ausländische Staatsangehörige eine deutsche „Kriegsrente“, bezahlt aus Steuermitteln, erhielten, darunter viele Zehntausende ehemalige Freiwillige der Waffen-SS aus den baltischen Staaten und rund 2.500 belgische Nazikollaborateure (S. 52), während Opfer der faschistischen Verbrechen leer ausgehen oder Kämpfern gegen den Faschismus die VdN Renten gekürzt oder gestrichen wurden.

Das Buch ist außerordentlich wertvoll. Es wird nicht dazu führen, dass die offizielle Linie der Meinungsmanipulation korrigiert wird. Aber als Antwort auf die unerträgliche „Stasi“-Hetze, für die Forschungsarbeit und die Dokumentation historischer Fakten ist das Buch eine bleibende Grundlage.

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"Täter vor Gericht", UZ vom 18. November 2016



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