Zum 75. Jahrestag der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“

Systemvergleich

Am 10. Dezember begeht die Weltöffentlichkeit den 75. Jahrestag der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR). Es ist das wichtigste Dokument nach Gründung der UNO 1945, ein Bekenntnis der Staatengemeinschaft zu den Grundprinzipien der Würde des Menschen und seiner sozialen, zivilen und politischen Rechte. Wenn auch unverbindlich und allgemein, hat die Erklärung seit 1948 fundamentale Bedeutung für das internationale und innerstaatliche Recht, ist Leitlinie und Maßstab aller Menschenrechte. Die Bundesrepublik wird sich auch in diesem Jahr im Monat der Menschenrechte als deren Gralshüter feiern. Es ist eine Lüge.

In der DDR wurden schrittweise die materiellen Voraussetzungen geschaffen, um den Ansprüchen an einen hohen Menschenrechtsstandard gerecht zu werden. Das betraf existentielle Voraussetzungen für ein Leben in Frieden, Sicherheit und Wohlstand für alle. Der Staat sorgte für Wohnungen, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur, Gleichberechtigung und Fürsorge für Jung und Alt. Notwendige Einschränkungen ergaben sich vor allem aus der feindlichen Politik der BRD: Alleinvertretungsanspruch, Abwerbung und Wirtschaftsembargo.

Die Bundesrepublik (alt) erklärte sich seit ihrer Gründung als Musterknabe der Menschenrechte. Tatsächlich widersprach nicht nur die Entstehung des Grundgesetzes (GG) diesen Ansprüchen, die 1950er Jahre waren beispielhaft für die Missachtung wichtiger Menschenrechte: Die schleppende Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen, Wiedereingliederung von Faschisten in höchste Ämter, Radikalenerlass, Verbot von FDJ und KPD sind nur einige Beispiele. International setzte der Staat auf Unterstützung von Faschismus und Rassismus, Aufrüstung, Konfrontation. Nach kurzer Zeit der Entspannung waren mit dem Entstehen des imperialistischen vereinten Deutschland keine Grenzen mehr gesetzt. Massive Menschenrechtsverletzungen gehören seit 1990 zur Normalität. Millionenfach gegen Ostdeutsche – bis heute – und zunehmend gegen die gesamte Bevölkerung. Abbau sozialer und demokratischer Rechte nach innen und Feindseligkeiten und Kriege nach außen, sofern es nicht die NATO- oder andere Bündnispartner betrifft.

Mit der Ampel-Regierung hat deutsche Menschenrechtspolitik aber jegliches Maß verloren. In den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten werden historische Verantwortung, Ursachen und Anlässe verfälscht und verschwiegen. Schwerste Menschenrechtsverletzungen, so die Situation der Bevölkerung im Donbass mit Tausenden von Toten seit 2014 und die Lage der Palästinenser in einem erzwungenen Ghetto seit 1947, sind für deutsche Politiker keiner Rede wert. Stattdessen befeuern sie durch Feindseligkeiten und Waffenlieferungen, einseitige Informationen und aufheizende Propaganda Konflikte und Kriege. Und verschlimmern das menschenunwürdige Leben in den betreffenden Regionen.

Das hohe Gut der „Würde“ des Menschen (Art. 1 AEMR, Art. 1 GG) wird mit deutscher Unterstützung schwerwiegend verletzt. Begleitet wird diese Politik durch zunehmende Missachtung der Menschenrechte im Inneren. Wer öffentlich gegen die verordnete Staatsräson auftritt, muss berufliche und andere Nachteile bis zur strafrechtlichen Verfolgung befürchten. Ein eindeutiger Verstoß gegen das grundlegende Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 19 AEMR, Art. 5 GG). Dass die Verwirklichung von Menschenrechten hierzulande in krassem Gegensatz zu behauptetem Anspruch in Wort und Tat stehen, belegt die an weiteren Forderungen der AEMR (30 Artikel) gemessene Wirklichkeit, unter anderem beim Recht auf soziale Sicherheit, Wohnung, Arbeit, Nichtdiskriminierung, Informationsfreiheit. Die Lobgesänge auf Deutschlands Menschlichkeit, Recht und Moral können das Unrecht in diesem Land nicht mehr verschleiern.

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"Systemvergleich", UZ vom 8. Dezember 2023



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