Peinlich, peinlich: Außenministerin Baerbock, Blamier-Grüne, bewies bei ihrem Antrittsbesuch in Moskau einmal mehr, was sie nicht kann: rechtzeitig den Mund zu halten. Ihr Gastgeber, Außenminister Sergei Lawrow, hatte in der gemeinsamen Pressekonferenz zuvor das Gezerre um die Erdgasleitung Nordstream 2 und die deutsche Lizenzverweigerung für den russischen Fernsehsender RT DE als aktuell gravierendste Belastungen in den beiderseitigen Beziehungen bezeichnet. Was Baerbock betreffs der russischen Gaslieferungen antwortete, berichtete ARD-aktuell über alle Formate. Das Baerbock-Geplapper über RT DE wurde hingegen nicht wiedergegeben. Stattdessen hatte Silvia Stöber gleichentags auf tagesschau.de Gelegenheit, Halbwahrheiten über die russische Konkurrenz abzusondern und dabei den Sumpf der Landesmedienanstalten in großem Bogen zu umgehen.
„Wat mutt, dat mutt,“ sagt der Ostfriese. Also her mit dem Baerbock-Zitat betreffs „Satellitensperre für RT DE“:
„Ich kann nochmal unterstreichen, dass bei uns die Pressefreiheit bedeutet, dass es keine staatliche Einmischung in den Bereich (sic!) gibt. Wir haben eine klare Verfassung, die in Deutschland verbietet, dass es keinen (sic!) staatlichen Rundfunk gibt, ob der Staat Deutschland, USA oder Russland heißt. Und auf dieser Grundlage wird bei uns in Deutschland auch im Blick auf die zuständigen Behörden dann verfahren.“
„Ja do legst di‘ nieda und stehst nimmer auf“, stöhnt der Oberbayer.
Abgründe des Landesverrats
Unsägliche deutsche Arroganz spricht aus Baerbocks Satztrümmern (Wir sind die Besten, nicht nur in Friedens- oder Menschenrechtsfragen, sondern auch betreffs Presse- und Meinungsfreiheit). Die Ministerin redet überdies ausgesprochen dummes Zeug. Weder verbietet unsere „klare (sic!) Verfassung“ staatliche Rundfunksender, noch fehlt es an staatlichen Übergriffen auf das Grundrecht der Freiheit von Presse und Funk. Gerade eben erst praktizieren die Ministerpräsidenten der Bundesländer eine “Einmischung“ in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sie planen ganz legal dessen „Reform“ – inklusive Änderungen seines Programmauftrags.
Im Gegensatz zu Baerbocks Behauptung sind eigene und fremde staatliche bzw. staatlich finanzierte Sender in Deutschland tätig: Die Deutsche Welle ist zwar als Anstalt öffentlichen Rechts konstruiert, aber ihre Kosten schlagen im Bundeshaushalt zu Buche. Sie soll weltweit ein „offizielles“, also retuschiertes Deutschlandbild vermitteln. Erst recht trifft die Beschreibung „staatlich“ auf den Sender Bundeswehr-TV (Eutelsat 21 B) zu. Zudem funken ausländische Staatssender von deutschem Boden aus bzw. in unser Land hinein: American Forces Network, AFN (Wiesbaden). Großbritanniens British Forces Broadcasting Service, BFBS, (Paderborn-Sennelager). Arte France ist zu zwei Dritteln in französischem Staatseigentum. Der CIA-Hetzsender Radio Free Europe / Radio Liberty ist in Deutschland über Kurzwelle zu empfangen.
Es ist schon viel darüber geschrieben und oft beklagt worden, dass ARD-aktuell längst gewohnheitsmäßig die ihr per Staatsvertrag vorgegebenen „anerkannten journalistischen Grundsätze“ verletzt. Die Redaktion mutiert nämlich zu einem Regierungsanhängsel: Mittels Verzicht auf Gegenrecherche, Ausblendung politischer Gegenpositionen, Nachrichtenunterschlagung und Fälschung. Details sind u.a. im Archiv des Vereins Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V. zu finden.
Blockadepolitik im Sinne der Regierung
Am längst verbindlichen Verständnis, dass „Freiheit immer die Freiheit der Andersdenkenden“ ist, mangelt es den Tagesschau-Verantwortlichen vollends. An kollegialem Anstand ebenfalls. Neuerlich bewiesen im Umgang mit der politisch gewollten Blockade des Konkurrenzsenders RT DE.
Per Resolution hatte sich der 80 000 Mitglieder starke russische Journalistenverband an Außenministerin Baerbock gewandt: Die Abschaltung des Senders RT DE verletze den Anspruch der Bundesbürger auf Informationsfreiheit. Für ARD-aktuell war selbst das keine Meldung wert. Über die Sperrung des Senders RT DE am 22. Dezember hatten Tagesschau & Co. ja ebenfalls nicht berichtet.
Erst einen Monat später, am 18. Januar, erhielt die stramm russophobe Silvia Stöber Gelegenheit, sich in der diskreten Internet-Nische Tagesschau.de auszumären:
„Russischer Auslandssender: Wie RT Deutsch ins Fernsehen will“. Im Hinblick auf Objektivität und sachliche Analyse war die Auftragsvergabe an Stöber – medizinisch ausgedrückt – kontraindiziert. Auf Gender-Neudeutsch: Da wurde die Ziege zur Gärtner*in gemacht. Die nahm sich den § 53 (3) des neuen Medienstaatsvertrages vor, rupfte – um im Bilde zu bleiben – den verbalen Kopfsalat gleich mit der Wurzel aus und gab Halbverdautes wieder.
Unter dem Titel „Erteilung einer Zulassung für Veranstalter von bundesweit ausgerichtetem Rundfunk“ ist im genannten Paragraphen schwer verdauliche Kost aufgetischt:
„Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts …, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für Unternehmen, die im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes zu den in Satz 1 Genannten stehen. Die Sätze 1 und 2 gelten für ausländische öffentliche oder staatliche Stellen entsprechend.“
Demnach dürfen die Landesmedienanstalten allen öffentlich-rechtlich und ähnlich konstruierten Antragstellern („öffentliche und staatliche Stellen“) keine Rundfunklizenz gewähren. Stöber schließt daraus:
„Laut § 53 (3) darf eine Zulassung … nicht an öffentliche und staatliche Stellen im In- und Ausland erteilt werden. Dieses Gebot der Staatsferne resultiert aus den Erfahrungen des (sic!) Nationalsozialismus.“
Diese Behauptung missdeutet den Zweck des § 53, nämlich, öffentlich-rechtliche Veranstalter und staatliche Behörden nicht per Lizenz der Landes-Medienanstalten in den Kreis der privaten (kommerziellen) Rundfunkveranstalter hineinwuchern zu lassen; mit dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks nach den schlimmen Erfahrungen mit dem Großdeutschen Rundfunk im Nazi-Reich hat das gar nichts zu tun. Der Begriff „Staatsferne des Rundfunks“ taucht im gesamten Vertrag überhaupt nicht auf. Er ist ein vom Bundesverfassungsgericht normiertes Auslegungsmerkmal.
Und schließlich: Im Umgang mit dem Genitiv (Stöber: „Erfahrungen des Nationalsozialismus“) sind schon bedeutendere Qualitätsjournalisten gescheitert.
Die „staatlichen Stellen“
Wesentlich übler ist, dass Stöber indirekt nahelegt, RT DE sei eine (behördengleiche) „staatliche Stelle“ und deshalb gemäß Medienstaatsvertrag nicht lizensierbar. Bei gründlicherer Nachschau hätte sie festgestellt: Der mit zahlreichen internationalen Preisen ausgezeichnete Fernsehsender-Verbund RT „ist eine autonome, gemeinnützige Organisation, die öffentlich aus dem Haushalt der Russischen Föderation finanziert wird“; er ist privatrechtlich konstruiert, und das gilt entsprechend für RT DE. Die Unterstellung „russischer Propagandasender“ ist eine typische Psychologische Projektion (= ich übertrage meine Schuld auf dich) der ARD-aktuell.
RT DE bekommt nur 32 Millionen Euro, wie Autorin Stöber schreibt; der Jahresetat des Mutterkonzerns RT beträgt weniger als 100 Millionen Euro. Unsere 14 deutschen Landesmedienanstalten bekommen hingegen jährlich 125 Millionen Euro, obwohl ihre Bürokraten bloß für formale Fragen wie die Lizenzvergabe an private Rundfunkanbieter oder für die Überwachung von deren Sendungen zuständig sind (u.a. hinsichtlich der Regeln für Werbung und Sponsoring).
Den Sumpf, in den diese Unsumme fließt, besichtigen wir gleich. Stöber hatte dazu in ihrer „Analyse“ wohl keine Zeit. Nicht nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk deutscher Prägung, auch die Medienanstalten sind in einem engmaschigen Netz von Partei- und Regierungspolitikern, Staatskanzlisten, Vertretern einflussreicher „gesellschaftlich relevanter“ Gruppen und dubioser Syndikate gefangen (pars pro toto: Atlantikbrücke, Kirchen). Über wichtige personelle Fragen und politische Ausrichtung wird in diesen Kreisen hinter verschlossenen Türen entschieden. Das Gerede von der Staatsferne des deutschen Rundfunks ist eine Schimäre.
Stöbers Hinweis macht aber – offenbar unabsichtlich – klar, was eigentlich Sache ist: „Die Bundesregierung bewertet RT Deutsch und andere Medien oder Tochterunternehmen als ‚Schlüsselakteure‘ in einem komplexen Netzwerk, das ihre Narrative im Auftrag russischer staatlicher Stellen verbreitet, unter anderem mit dem Ziel, den politischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland zu beeinflussen.“ Mit anderen Worten: Einflussnahme auf die Meinungsbildung des Bundesbürgers steht nur unserer Regierung zu. Toll. Die Behauptung der Außenministerin Baerbock in Moskau, staatliche Behörden hätten sich nicht in die RT DE-Angelegenheiten eingemischt, ist ohnehin falsch. Darüber und über die Intrigen zur Blockade des russischen TV-Senders in Deutschland schweigt ARD-aktuell sich aus.
Stöbers Elaborat über den wahrscheinlich rechtswidrigen Versuch der Medienanstalten, den neuen Programmanbieter RT DE auszuhebeln, war genauso unvollständig und irreführend wie Baerbocks konfuses Geschwätz. Im Jargon eines Restaurantprüfers: Sie servierte miserable Fritten mit Schmiersauce, und die Zwiebelringe dazu taugten auch nix.
Die Geheimpolizei fingert mit
RT DE hatte zunächst in Luxemburg eine Sendelizenz für Europa beantragt. Auf deutschen Druck hin wurde das Begehren abgeschmettert. Die Süddeutsche Zeitung schrieb über die Dreistigkeit der Bundesregierung:
„Und eben das war der Grund, warum sich Ende Mai deutsche und luxemburgische Beamte in einer vertraulichen Runde zusammenschalteten, um die Lage zu besprechen. Die Meldungen hatten sich verdichtet, der Antrag könne unmittelbar bevorstehen. Die luxemburgische Medienaufsicht saß bei dem Treffen ebenso mit am Tisch wie Diplomaten aus beiden Ländern und ein Vertreter der im Bundeskanzleramt angesiedelten Beauftragten für Kultur und Medien (Anm. d. Verf.: Staatsministerin Monika Grütters, CDU). Sogar der deutsche Verfassungsschutz und der luxemburgische Geheimdienst SREL saßen dabei. Sie hatten für eine abhörsichere Leitung gesorgt.“
Am Kampf um die Deutungshoheit und gegen informationelle Vielfalt nimmt die Geheimpolizei teil. Na bravo.
Derzeit hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg die Verhinderung von Gegenstimmen gegen den Chor der gleichgeschalteten deutschen TV-Sender übernommen. Direktorin Dr. Eva Flecken bildet mit den 13 Leitern der anderen Landesmedienanstalten die Kommission zur Zulassung und Aufsicht. Voraussichtlich Anfang Februar wird dieser Kungelclub den Beschluss fassen, RT DE die Lizenz zu verweigern, denn angeblich besteht „keine rechtliche Grundlage“ für eine Zulassung.
Prachtbeispiele für Parteienfilz
„Kungelclub“ steht hier für politischen Filz und sagenhafte Geldverschwendung. Auszug aus einem Rechnungshofs-Bericht:
„Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ist seit Jahren erheblich überfinanziert … Eine solche, nicht am Bedarf orientierte Finanzierung einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vereinbar. …“
Über die sächsische Landesmedienanstalt heißt es: „Ein der Vergütung zugrunde liegendes Maß der Verantwortung (bei 25 Mitarbeitern) ist nicht dokumentiert. Die Leitungsebene ist zum Teil außertariflich vergütet. Die Vergütung ist in diesen Fällen höher als die Vergütung des Präsidenten des Landeskriminalamtes Sachsen mit 800 Mitarbeitern.“ Der Kritik der Rechnungshöfe schloss sich die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (KEF) schon vor Jahren an: „Die Rechnungshöfe haben … festgestellt, dass durch die Finanzierungsform unwirtschaftliches Verhalten der Medienanstalten gefördert werde. Die Kommission schließt sich diesen Feststellungen an“. Die 14 Landesmedienanstalten beschäftigen rund 500 Mitarbeiter und beziehen jährlich 1,9 Prozent des Rundfunkgebühren-Aufkommens von insgesamt mehr als 7 Milliarden Euro. Diese automatische Teilhabe wurde wiederholt von den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder sowie von der KEF beanstandet. Als angeblich staatsunabhängige Institutionen fließen der Medien-Bürokratur nicht nur die rund 125 Millionen Euro aus den Zwangsgebühren zu, sondern sie darf darüber hinaus Bußgelder, Verwaltungsgebühren, etc. einnehmen. Das, in der Tat, sind Insignien einer „staatlichen Stelle“.
Die Führungskräfte der Landesmedienanstalten werden nach undurchsichtigen Kriterien ausgeguckt und in oft reichlich obskuren Prozeduren in ihre Ämter gehievt. Zeitungsschlagzeile u.v.a: Personalie mit G‘schmäckle. Die ZAK ist eine Ehrenwerte Gesellschaft ehemaliger hochrangiger politischer Beamter und Staatsdiener. Ihr Vorsitzender Wolfgang Kreißig war sieben Jahre Leiter des Referats Medienpolitik im Staatsministerium Baden-Württemberg. Sein Vertreter Torsten Schmiege kommt wie bereits sein pensionierter Vorgänger aus der Bayrischen Staatskanzlei. Martin Heine aus Sachsen-Anhalt war jahrelang bei der Treuhand und im Justizministerium seines Landes tätig. …
Der Drehtür-Effekt – raus aus der Politik, rein in die Medienwelt und wieder zurück – sowie anderes schräges Einwirken sind gut zu beobachten. Die gesellschaftspolitische Elite bleibt unter sich. Deshalb riecht es im Umfeld auch schon mal nach Korruption und Vetternwirtschaft, auch wenn im ARD-Diskurs die Medienanstalten mittlerweile als respektable „objektive“ Behörden figurieren. Die Zeiten, da Der Spiegel die Abschaffung der Landesmedienanstalten forderte, sind vorbei.
Die Unfreiheit der Andersdenkenden
Im Meinungs-Oligopol, angeführt von ARD-aktuell, herrscht offenkundig Zufriedenheit darüber, dass die Landesmedienanstalten auch als Gedankenpolizei fungieren. Das hilft, den Besitz der politischen Deutungshoheit vor der Konkurrenz der bewussten Medien zu schützen. Seit Februar 2021 gehen die Landesmedienanstalten wie eine Zensurbehörde gegen kritische Medien vor. Sie unterhöhlen und entkräften damit deren Verfassungsrechte auf Meinungs- und auf Rundfunkfreiheit.
Das Etiketten-Verkleben ist voll im Schwange: „Rechtsextrem“, „Verschwörungstheoretiker“ usw. dienen dem Abstempeln und sind zugleich eine unverfrorene Kompetenzanmaßung. Seit Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrages wurden in offensichtlich abgestimmter Aktion bereits 13 Online-Medien bezüglich „Fakenews“ unter die Lupe genommen. Als ob die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit nicht auch falsche und faktenwidrige Äußerungen einschlösse, wovon beispielsweise ARD-aktuell auch rege Gebrauch macht … Welches Ausmaß die Zensurversuche noch annehmen werden, ist nicht abzusehen.
Und: Ein Fernsehsender RT DE würde es schließlich einem noch größeren Publikum ermöglichen, „auch die andere Seite anzuhören“ und sich damit eine fundierte Meinung zu bilden. Ihn zuzulassen, wäre ein Beitrag zur politischen Hygiene. Die aber hätte unser Gemeinwesen dringend nötig. Denn die regierungsfromme Tagesschau unterschlägt doch gar zuviel, was einer fundierten Meinungsbildung dienlich wäre. Wie gerade erst die Informationen über den begnadeten Baerbock-Auftritt in Kiew, einen Tag vor dem oben erwähnten Besuch der Ministerin in Moskau:
„… unsere Haltung ist bekanntermaßen bekannt …“ … „… und wir haben bei unserem Gespräch darüber gesprochen …“… „… das unmissverständliche und vor allem einstimmlije (sic!) Bekenntnis der EU …“… „… einen hohen Preis für das russische Regime (sic!) hätte …“
Es gilt das gesabbelte Wort – der Außenministerin der Bundesrepublik Deutschland. „Heilig‘s Blechle“, stöhnt der Schwabe. Und der Berliner: „Da biste platt, wa?“