Stuttgarter Aktionsbündnis 8. März

„Am 8. März waren wir gemeinsam auf der Straße, jetzt gehen wir gemeinsam vor Gericht!“ Unter diesem Motto rief das Stuttgarter „Aktionsbündnis 8. März“ zur ersten Prozessbegleitung am 15. August gegen eine angeklagte Feministin auf. Sie wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 50 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.

Diesem ersten Prozess werden weitere folgen. Die Bilanz der Repression rund um den 8. März: Personalienfeststellungen, die Androhung, den angemeldeten Lautsprecherwagen zu beschlagnahmen, Festnahmen, stundenlange Verhöre auf dem Revier und mindestens zehn Anzeigen.

Zu einem brutalen Polizeieinsatz kam es am Gewerkschaftshaus, wo sich etwa 30 Kolleginnen versammelt hatten. „Einige Frauen von uns standen auf dem Platz vor dem Gewerkschaftshaus, andere räumten noch die letzten Sachen auf, als die Polizei plötzlich mit unzähligen Einsatzkräften den Platz stürmte und uns angriff“, beschreibt Lena Kuhle vom „Aktionsbündnis 8. März“ die Geschehnisse. Die Polizei begründete ihren brutalen Einsatz mit einer feministischen Abschlussaktion, bei der der Gustav-Heinemann-Platz in Clara-Zetkin-Platz umbenannt werden sollte. Die Polizei versuchte dies mit einem völlig unerwarteten Angriff zu verhindern: Sie prügelte auf die Anwesenden ein, nahm insgesamt vier Personen fest. Mehr als 20 Mannschaftswagen waren im Einsatz.

Der Angeklagten wurde vorgeworfen, der Aufforderung zur Personalienfeststellung nicht Folge geleistet zu haben. Bei dem Versuch, sich aus dem Griff eines Polizeibeamten zu lösen, habe dieser sich den Nacken gezerrt. Ein völlig absurder Vorwurf, der sich alleine auf die Zeugenaussagen von zwei Polizisten stützte. Einer der Zeugen will die Angeklagte zweifelsfrei an ihren lila Socken wiedererkannt haben. „Wir sind alle lila Socken“, so die Antwort des Aktionsbündnisses.

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"Stuttgarter Aktionsbündnis 8. März", UZ vom 26. August 2022



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