Der französische Verfassungsrat hat am Mittwoch erneut einen Antrag der Oppositionsfraktion NUPES abgelehnt, die Franzosen per Volksabstimmung über die „Rentenreform“ abstimmen zu lassen. Staatspräsident Emmanuel Macron hatte seine „Reform“, mit der das frühestmögliche Renteneintrittsalter von 62 Jahren auf 64 Jahren erhöht wird, unter Umgehung des Parlaments per Dekret erlassen. Drei Viertel der Franzosen lehnen diese „Reform“ ab. Der Weg, sie per Referendum rückgängig zu machen, scheint nun endgültig verbaut.
„Wir dachten, indem wir dem Volk das Wort geben, könnten wir eine Lösung finden, um aus der sozialen und demokratischen Krise herauszukommen, in die uns die Regierung seit vier Monaten gestürzt hat“, kommentierte NUPES die Entscheidung. Sophie Binet, Generalsekretärin des Gewerkschaftsverbands CGT, hatte schon in der Vorwoche kritisiert, der Paragraph zur Volksabstimmung in der französischen Verfassung sei in einer Weise formuliert worden, dass er „niemals funktioniert“.
Die Hoffnung der Franzosen, den Diebstahl kostbarer Lebenszeit doch noch rückgängig zu machen, ruht jetzt auf der Nationalversammlung. Diese stimmt am 8. Juni über den Entwurf eines Aufhebungsgesetzes ab, den Abgeordnete der Gruppe Libertés, indépendants, outre-mer et territoires (LIOT) eingebracht haben. Und auf den Gewerkschaftsverbänden: Die rufen alle gemeinsam zum nächsten Aktionstag am 6. Juni auf (siehe UZ vom 5. Mai). Sie wollen kämpfen, bis die „Rentenreform“ Geschichte ist.