Streit um Brexit

Die Europäische Union sieht die Aussichten auf ein Handelsabkommen mit Britannien nach der Brexit-Übergangsfrist ab 1. Januar zunehmend düster. „Es hat in den Verhandlungen bisher absolut keine Bewegung der britischen Seite gegeben“, so ein EU-Diplomat am Montag dieser Woche in Brüssel. „Wenn sich dies nicht schnell ändert, werden wir auf dem Weg zu einem No-Deal sein, mit allen negativen Konsequenzen.“

Der britische Premierminister Boris Johnson hatte zuvor eine Einigung in den Verhandlungen mit der EU bis zum 15. Oktober gefordert. Zugleich betonte Johnson, dass auch künftige Beziehungen ohne Vertrag „ein gutes Ergebnis für das Vereinigte Königreich“ wären. In einer Erklärung Johnsons hieß es: „Wir werden volle Kontrolle über unsere Gesetze, unsere Regeln und unsere Fischgründe haben. Wir werden die Freiheit haben, Handelsabkommen mit jedem Land der Welt zu schließen. Und es wird uns im Ergebnis sehr gut gehen.“

Die EU warnt dagegen vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen, falls kein Handelsabkommen gelingt. Da am 31. Dezember die Übergangsfrist nach dem britischen EU-Austritt endet, müssten am 1. Januar Zölle im Warenverkehr beider Seiten eingeführt werden. Viele Fragen wären offen, so die Regeln für „gleiche Wettbewerbsbedingungen“, für die Fischerei, für den Export von Finanzdienstleistungen aus Britannien oder den Datenaustausch zur Verbrechensbekämpfung.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Britannien zur Einhaltung des Brexit-Austrittsvertrages aufgefordert. Das sei „eine Verpflichtung nach internationalem Recht“ und Voraussetzung für die künftige Partnerschaft Britanniens mit der EU.

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"Streit um Brexit", UZ vom 11. September 2020



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