Streiks im Handel ­zulässig

In der Tarifrunde Handel ist die Kapitalseite dazu übergegangen, den Konflikt zu verschärfen, anstatt ein verhandlungswürdiges Angebot vorzulegen. Die Behauptung mehrerer regionaler Handelsverbände: Die Beschäftigten würden mit ihrer Forderung nach einer Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzelhandel sowie dem Groß- und Außenhandel rechtswidrig streiken. Die Kapitalseite versuche mit ihrem Angriff auf das Streikrecht von ihrem Dumpingangebot abzulenken, heißt es dazu von ver.di. Die Gewerkschaft wies den Angriff auf das Streikrecht zurück und sprach von „zulässigen Streikforderungen“ – inklusive der Forderung, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der abzuschließenden Tarifverträge gemeinsam zu beantragen. Das hätten verschiedene Gerichte bereits bestätigt.

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"Streiks im Handel ­zulässig", UZ vom 30. Juni 2023



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