Wie auf einer Betriebsversammlung am vergangenen Freitag von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) und Betriebsratschef Markus Thal bekanntgegeben wurde, hat sich für das Ford-Werk in Saarlouis ein „Investor“ gefunden. Dieser möchte noch anonym bleiben, so heißt es. Weder Name noch Branche wurden öffentlich genannt. Man dürfe nur so viel sagen: Es sei eine Absichtserklärung zwischen Ford, Landesregierung und Investor unterzeichnet worden. Nun werde noch an Details gearbeitet, bis die Verträge unterschriftsreif sind. Bis Ende September sollen diese stehen und bis Jahresende würde der Investor das Werk dann übernehmen.
Zuletzt wurde der chinesische Autobauer BYD immer wieder mit dem Werk in Verbindung gebracht. In verschiedenen Berichten war zu lesen, dass durch den Einstieg von BYD bis zu 2.500 Arbeitsplätze auf dem Ford-Gelände „geschaffen“ werden könnten. Davon zu reden, dass hier Arbeitsplätze „geschaffen“ würden, ist ein schlechter Witz: Nach aktuellem Stand werden zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet. Derzeit arbeiten rund 4.600 Beschäftigte im Werk, hinzu kommen rund 1.500 bei den umliegenden Zulieferern.
Eine bereits geplante Urabstimmung und Streikpläne wurden von der IG Metall vorerst abgesagt. Die Verhandlungen über Sozialtarifverträge mit Ford und den umliegenden Zulieferern gehen aber weiter. Denn auch wenn ein Investor einsteigen würde und das Werk erhalten bliebe – es wird Beschäftigte geben, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Trotzdem habe man sich für die Absage der Urabstimmung entschieden, da man „bei allen Verhandlungen, in denen es um die Anzahl der Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen geht“, beteiligt sei, wie der Metaller Jörg Köhlinger der „Saarbrücker Zeitung“ sagte.
Der Gewerkschafter zeigte sich zufrieden mit der aktuellen Entwicklung: Es würden „industrielle Produkte“ hergestellt und der Investor sei „seriös“ – sonst hätte man sich als IG Metall nicht auf die getroffene Absichtserklärung eingelassen. Dass der IG Metall in Anbetracht von Werkschließungen und Arbeitsplatzvernichtung kaum etwas anderes übrig bleibt, als für ein „soziales Auffangnetz“ in Form eines Sozialtarifvertrags zu kämpfen, zeigt die – politisch gewollte – Zahnlosigkeit der Gewerkschaften in einem solchen Fall. In der Bundesrepublik gilt ein Streik nur dann als zulässig, wenn das Ziel tarifliche Einigungen sind. Eine Arbeitsniederlegung gegen die Schließung eines Werks gehört nach herrschender Rechtsprechung nicht zu einem zulässigen Tarifziel. Die „Unternehmerfreiheit“ steht über der Tarifautonomie.
Seit 2018 wurden in Saarlouis schon rund 2.500 Arbeitsplätze abgebaut. Nun kommen weitere hinzu. Der dringend notwendige Kampf für eine Ausweitung der betrieblichen/gewerkschaftlichen Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen und des Arbeitskampfrechts drängt sich unweigerlich auf. Die Zukunft der Beschäftigten in Saarlouis bleibt geprägt von Unsicherheit. Wer bleiben kann und wer nicht, ist nach wie vor unklar. Die Kollegen und Kolleginnen der umliegenden Zuliefererbetriebe stehen vor der Abwicklung.