In Belgien stehen seit dem 15. Juni der Vorsitzende der Gewerkschaft ABVV, Bruno Verlaeckt, und der Gewerkschafter Tom Devoght wegen ihrer Teilnahme an einem Streikposten auf dem Antwerpener Hafengelände vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen „böswillige Verkehrsbehinderung“ vor, dieser Straftatbestand kann eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren ohne Bewährung nach sich ziehen. Am ersten Verhandlungstag machten die Anwälte der Verteidigung deutlich, dass es keinen Grund für die strafrechtliche Verfolgung friedlicher Streikposten gäbe. Die von der Staatsanwaltschaft genannten Paragraphen gelten ausdrücklich nicht für Gewerkschaftsaktionen, eine Verurteilung der beiden Gewerkschafter würde eine massive Einschränkung des Streikrechts sowie eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten.
Hunderte Unterstützer versammelten sich zum Prozessauftakt vor dem Antwerpener Justizpalast, um ihre Solidarität für die beiden Gewerkschafter auszudrücken und einen Freispruch zu fordern.
Das Urteil wird für den 29. Juni erwartet.