Streikrecht bei ­kirchlichen Trägern

Die Beschäftigten des kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar fordern die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit ver.di. Statt darauf einzugehen, haben Kirche, Diakonie und Klinikleitung jedoch Klage gegen die Warnstreikaufrufe der Gewerkschaft eingereicht. Am 19. Februar wird das Erfurter Arbeitsgericht darüber verhandeln.

Am 17. Januar demonstrierten rund 100 Beschäftigte des Sophien- und Hufeland-Klinikums sowie anderer kirchlicher Einrichtungen vor dem Landeskirchenamt in Erfurt. Sie forderten ein verbrieftes Streikrecht, bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung.

„Die Beschäftigten des Klinikums Weimar wollen über ihre eigenen Arbeitsbedingungen mitbestimmen und fordern dafür Tarifverhandlungen“, erklärte Bernd Becker, der bei ver.di zuständig ist für das Gesundheitswesen in der mitteldeutschen Region. Becker betonte, dass die Blockade der Gegenseite nicht akzeptabel sei: „Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht, das auch für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen gilt.“

Statt auf die Forderungen einzugehen, haben Kirche, Diakonie und Klinikleitung Klage gegen die Warnstreikaufrufe der Gewerkschaft eingereicht. Mehrfach wurden Arbeitsniederlegungen mit einstweiligen Verfügungen verhindert. Mit Blick auf das anstehende Hauptsacheverfahren vor dem Erfurter Arbeitsgericht am 19. Februar hofft Becker, „dass die Gerichte die demokratische Mitbestimmung stärken“.

Die Kirchen zählen mit ihren unterschiedlichen Einrichtungen bei Caritas und Diakonie rund 1,8 Millionen Beschäftigte. Sie betreiben Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und -dienste, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe, Rettungsdienste, Kitas und vieles mehr. Dabei setzen Caritas und Diakonie auch auf gängige Praktiken wie Outsourcing, Tarifflucht, sachgrundlose Befristung oder Leiharbeit. Gleichzeitig bestehen sie auf ihre Sonderregeln im Arbeitsrecht.

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"Streikrecht bei ­kirchlichen Trägern", UZ vom 24. Januar 2025



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