Am vergangenen Dienstag hat das Verfassungsgericht das Gesetz zur Tarifeinheit in Betrieben für weitgehend rechtmäßig erklärt. Damit lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klagen mehrerer Gewerkschaften weitgehend ab.
Das von Bundesarbeitsministerin Nahles eingebrachte Gesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Gewerkschafter kritisieren die Aushöhlung des Streikrechts durch dieses Gesetz.