Asklepios zahlt in Brandenburg deutlich weniger als in Hamburg – ver.di ruft zum sechstägigen Streik auf

„Streik muss Auswirkungen haben“

Die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten der Asklepios-Fachkliniken in Brandenburg an der Havel, Lübben und Teupitz haben sich in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit für einen unbefristeten Arbeitskampf ausgesprochen. Zuvor hatte der Konzern auch nach insgesamt zwölf Warnstreiktagen keinerlei Kompromiss- oder auch nur Verhandlungsbereitschaft gezeigt. Obwohl Asklepios Streikbrecher aus anderen Standorten mobilisierte, waren die Auswirkungen der bisherigen Warnstreiks deutlich zu spüren.

ver.di hat die Beschäftigten aufgerufen, vom 21. bis 26. Oktober in den Erzwingungsstreik zu gehen. UZ sprach dazu mit dem ver.di-Streikleiter Ralf Franke.

UZ: ver.di hat die Beschäftigen der As­klepios-Fachkliniken in Brandenburg zu einem sechstägigen Streik aufgerufen. Die Beschäftigten haben in den letzten Monaten bereits Warnstreiks durchgeführt – nun folgt der Erzwingungsstreik. Warum war dieser Schritt nötig?

420302 Interview - „Streik muss Auswirkungen haben“ - Arbeitskämpfe, Gesundheitswesen, Gewerkschaften, Krankenhaus, Streik, Tarifkämpfe - Wirtschaft & Soziales

Ralf Franke: Seit April 2021 werden mit der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH mit den Standorten Brandenburg (Havel), Teupitz und Lübben (Spreewald) für rund 1.450 Beschäftigte, darunter 150 Ärztinnen und Ärzte, Tarifverhandlungen geführt. In fünf Verhandlungsrunden gab es keine Einigung.

Die letzte Verhandlungsrunde war am 22. Juni. Vor der letzten Verhandlungsrunde gab es schon zwei ganztägige Streiktage. Seit der letzten Verhandlungsrunde gab es inzwischen weitere zehn ganztägige Streiktage. Asklepios hat seit dem 22. Juni kein neues, verbessertes Tarifangebot unterbreitet. Daher sind die weiteren sechs Streiktage erforderlich. Die ver.di-Mitglieder haben inzwischen bei einer Urabstimmung mit 90,8 Prozent für einen unbefristeten Erzwingungsstreik gestimmt.

UZ: Ihr fordert die Angleichung des Haustarifvertrags an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD), nach dem auch die Kolleginnen und Kollegen in den Hamburger Asklepios-Kliniken bezahlt werden. Lässt sich der Unterschied zum TVöD beziffern?

Ralf Franke: Bei den Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden, die mindestens zu 50 Prozent der Arbeitszeit auf Psychiatrie-Stationen arbeiten, beträgt der monatliche Unterschied zurzeit mehr als 800 Euro. Beim gesamten Jahresentgelt beträgt der Unterschied sogar mehr als 10.000 Euro. Bei den Pflegefachkräften auf den Psychiatrie-Stationen beträgt der monatliche Unterschied zu Hamburg mindestens 380 bis 480 Euro. Im Jahr beträgt der Unterschied bis zu 6.600 Euro.

UZ: Bei den Kliniken handelt es sich um Fachkliniken für Psychiatrie, die 2006 privatisiert wurden. Sind die großen Unterschiede bei der Bezahlung auch auf die Privatisierung zurückzuführen? Und was hat sich seitdem noch verändert?

Ralf Franke: Mit der Privatisierung im Oktober 2006 wurde die Anbindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) umgangen. Es galt nur noch der alte Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) statisch weiter. Erst ab dem Jahr 2013 konnte ein Haustarifvertrag durchgesetzt werden. Mit der Privatisierung wurde die Leiharbeit mit Dumpinglöhnen eingeführt und schrittweise wurden alle Service-Bereiche ausgegliedert. Gleichzeitig wurde das Personal durch weniger Neueinstellungen schrittweise reduziert. Weniger Personal muss sich jetzt um mehr Patienten kümmern. Die Arbeitsbelastung ist massiv gestiegen. Der Lohnabstand zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder wurde immer größer.

UZ: Was fordert ver.di? Was muss passieren, damit es in dieser Tarifrunde zu einer Einigung kommt?

Ralf Franke: Die ver.di-Tarifkommission fordert die Tarifentgelte, die den Asklepios-Beschäftigten in Hamburg und in Göttingen von Asklepios gezahlt werden. 31 Jahre nach der deutschen Einheit muss für die gleiche Arbeit auch endlich das gleiche Geld gezahlt werden, so auch in Brandenburg. Die Krankenkassen vergüten die Krankenhausleistungen bundesweit in gleicher Höhe. Es gibt keine Rechtfertigung, in Ostdeutschland weniger zu zahlen als in Westdeutschland.

UZ: Trifft ein Streik in diesem Bereich die Patientinnen und Patienten nicht besonders hart? Gibt es eine Notdienstvereinigung mit Asklepios?

Ralf Franke: Der Streik trifft auch Patientinnen und Patienten. Bei den ersten acht ganztägigen Streiktagen hatte ver.di noch für alle 52 Stationen einen Notdienst einseitig zugesagt. Eine Notdienstvereinbarung mit dem Arbeitgeber kam nicht zustande. Für die Tageskliniken, die nur Montag bis Freitag tagsüber geöffnet sind und am Wochenende und Feiertag geschlossen haben, hatte ver.di keinen Notdienst zugesagt.

Beim letzten viertägigen Warnstreik hatte ver.di mit einer zehntägigen Streikankündigung nur noch für 30 Akut-Stationen einen Notdienst zugesagt. Dies gilt auch für den nächsten sechstägigen Streik ab dem 21. Oktober. Die Arbeitsgerichte Cottbus und Brandenburg hatten die von Asklepios beantragten Verfügungen zur Untersagung des letzten viertägigen Streiks ab dem 21. September jeweils zurückgewiesen.

Die Asklepios-Beschäftigten fordern für die Krankenhausmitarbeiter das gleiche Streikrecht, wie es für andere Beschäftigte in anderen Branchen besteht. Dies führt aber dazu, dass Patientinnen und Patienten auch vom Streik betroffen sind. Mit dem Notdienst für 31 von insgesamt 52 Stationen wird ein Notdienst für alle Akut-Stationen sichergestellt. Bei den anderen 21 Stationen und bei den 10 Tageskliniken hat die Asklepios-Klinik bis zu neun Tage Zeit, sich darauf einzustellen, dass dann kein Notdienst zur Verfügung steht. Die Patienten können entlassen, beurlaubt oder verlegt werden. Neuaufnahmen, die keine Akut-Fälle sind, sollten daher jetzt nicht mehr stattfinden.

Wenn Krankenhäuser als wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge auch im Streikfall zu 100 Prozent besetzt sein sollen, dann dürfen Krankenhäuser nicht privatisiert werden und müssen unter einen Flächentarifvertrag fallen. Aber das ist bei Asklepios nicht erfüllt.

Eine Einigung auf eine Notdienstvereinbarung kam mit Asklepios nicht zustande, weil Asklepios von ver.di gefordert hatte, dass für alle 52 Stationen und für alle 10 Tageskliniken ein Notdienst gestellt wird. Dabei wurde von Asklepios teilweise ein Notdienst mit mehr Personal gefordert, als in der Regel in den Schichten zum Dienst vorhanden ist. Mit einem Streik, der gleichzeitig sicherstellen soll, dass es keine Streikauswirkungen gibt, kann kein Tarifvertrag durchgesetzt werden.
Der Streik muss Auswirkungen haben. Wer das nicht will, muss die Asklepios-Fachkliniken wieder verstaatlichen.


An der Seite der Asklepios-Pflegekräfte – Pressemitteilung der DKP Brandenburg

Mit einem klaren Votum für einen unbefristeten Streik in einer Urabstimmung haben die Kolleginnen und Kollegen der psychiatrisch-neurologischen Kliniken in Brandenburg im Besitz des Asklepios-Konzerns sich dafür entschieden, die konzerninternen Lohnunterschiede zwischen Ost und West nach über 30 Jahren nicht mehr zu akzeptieren. Sie streiken für eine Bezahlung nach dem Tarif für den Öffentlichen Dienst (TVÖD). Die DKP-Landesorganisation Brandenburg solidarisiert sich mit den streikenden Pflegekräften. Denn ihr Tarifkampf steht stellvertretend für die Interessen der Beschäftigten im Osten Deutschlands, den Missbrauch des Ostens als „Niedriglohnzone“ in der Republik endlich zu beenden.

Die DKP Brandenburg betont dabei das gemeinsame Interesse west- und ostdeutscher Kollegen, sich gegen das Lohngefälle zwischen Ost und West zu wehren. Auch die Pflegekräfte der Asklepios-Kliniken im Westen haben kein Interesse daran, dass ihre Kollegen in Brandenburg als Lohndrücker im Unternehmen missbraucht werden. In diesem Sinne appelliert die DKP Brandenburg an alle Pflegekräfte des Asklepios-Konzerns, sich nicht als Streikbrecher im Brandenburger Tarifkampf missbrauchen zu lassen.
Die DKP Brandenburg hat tiefen Respekt vor der Arbeit der Brandenburger Pflegekräfte und ihrem umsichtigen Agieren bei den vorherigen Warnstreiks im Sinne des Patientenwohls. (…)

(Es) darf nicht vergessen werden, wer die politische Verantwortung für dieseEntwicklung im Gesundheitswesen trägt: Zum einen die Parteien in Regierungsverantwortung auf Bundesebene, die u. a. durch die Einführung bzw. Beibehaltung der sogenannten Fallpauschale das Profitprinzip im Gesundheitswesen vorantreiben. Zum anderen aber auch die Regierungsparteien auf Landesebene, die die psychiatrisch-neurologischen Kliniken in Brandenburg vor 15 Jahren privatisiert haben und sich der Rücküberführung der Kliniken in Landeseigentum verweigern. Die DKP Brandenburg bekräftigt ihren Standpunkt: Private haben nichts im Pflegebereich zu suchen – Kliniken und Pflegeheime gehören in öffentliche Hand unter demokratische Kontrolle zum Wohle der Beschäftigten und Patienten.

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"„Streik muss Auswirkungen haben“", UZ vom 22. Oktober 2021



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