Grundgesetz soll am 18. Mai eigens dafür geändert werden

Straßenprivatisierung kommt

Von Lucas Zeise

Die große Koalition will am 18. Mai eines der ihr wichtigsten Vorhaben beschließen lassen. Der Bundestag wird dann 13 einzelne Änderungen im Grundgesetz mit der notwendigen 2/3-Mehrheit aus CDU/CSU und SPD beschließen. Vordergründig geht es um die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Der Länderfinanzausgleich soll ab 2020 entfallen. Die Länder erhalten dafür höhere Zuweisungen vom Bund. Zugleich hat in den Verhandlungen dazu Finanzminister Wolfgang Schäuble die Zustimmung der Länder erhalten, die Kompetenz für den Bau und den Erhalt der Fernstraßen von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Der Zweck dabei ist es, dass die Bundesregierung damit auch vorhat, Bau, Finanzierung, Verwaltung und Abkassierung der Maut über eine bundeseigene Gesellschaft privaten Kapitalisten zu überlassen. Banken, Versicherungen und Fonds sollen demnach, wie Schäuble ganz offen und lobend hervorhob, attraktive Anlagemöglichkeiten geboten werden.

Das Vorhaben ist von den Regierungsparteien in trauter Eintracht langfristig eingefädelt worden. Bereits im August 2014 hatten die drei Minister Sigmar Gabriel (SPD – Wirtschaft), Alexander Dobrindt (CSU-Verkehr) und Schäuble (CDU-Finanzen) im August 2014 eine „Expertenkommission“ eingesetzt, die sich über die Finanzierung der Infrastruktur Gedanken machen sollte, mit Bankern und Versicherungsvertretern besetzt war und ein Jahr später einen schönen Plan zur Privatisierung des Autobahnnetzes vorlegte. Weil deutsche Bürger im vergangenen Vierteljahrhundert schon sehr viel Privatisierungen über sich haben ergehen lassen müssen, sind diese nicht populär.

Die DGB-Gewerkschaften, die „Linke“, die „Grünen“ und eine Reihe von Bürgerinitiativen lehnen das Projekt ab. Erst in den letzten Monaten hat sich eine breitere Öffentlichkeit damit befasst. Überraschend wandten sich auch der Bundesrechnungshof und der wissenschaftliche Beirat des Bundesverkehrsministeriums dagegen. Sie rechneten noch einmal vor, was alle beteiligten Politiker längst wissen, dass nämlich die Finanzierung öffentlicher Vorhaben durch Private immer und systematisch für Staat und Steuerzahler teurer kommt, als wenn sie direkt aus dem öffentlichen Haushalt bezahlt werden. Die 2009 in einem Coup der damaligen Großen Koalition ins Grundgesetz platzierte „Schuldenbremse“ dient regelmäßig als Rechtfertigung für diese Bereicherungsprojekte für Fonds, Versicherungen und Banken.

Gabriel, von Anfang an einer der Hauptbetreiber des Projekts, vermittelte bei verschiedenen Gelegenheiten öffentlich den Eindruck, mit ihm sei eine Privatisierung der Fernstraßen nicht zu machen. Entsprechend erschien beispielsweise die „Süddeutsche Zeitung“ am 21. November 2016 mit der Überschrift „Gabriel stoppt Autobahn-Privatisierung“. Davon konnte aber keine Rede sein. Wegen des Widerstands bei einigen SPD-Bundestagsabgeordneten wurde die für Fe­bruar geplante Grundgesetzänderung aber einmal verschoben. Widerstand gibt es immer noch. Dass die Koalition die Sache aufgegeben hat, wurde bisher aber nicht berichtet. SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann übt deshalb schon Pirouetten à la Ga­briel: „Wir wollen weder die Autobahn noch die Infrastrukturgesellschaft in irgendeiner Weise privat gestalten. Das wollen wir ausschließen“, sagte er am 25. April. Wie das im einzelnen geregelt werden müsse, kläre man jetzt in der Beratung, fügte er hinzu. So wird dann die Neufassung des Grundgesetzes aussehen.

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"Straßenprivatisierung kommt", UZ vom 5. Mai 2017



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