Strafen gegen Atomwaffengegner

(bern)   

Erneut gehen Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Cochem gegen Atomwaffengegner mit einem Strafbefehl vor. So berichtet das Komitee für Grundrechte und Demokratie, dass gegen den Anmelder einer Dauermahnwache im April und Mai 2015 bereits ein Strafbefehl über 80 Tagessätze in Höhe von jeweils 30 Euro verhängt worden sei. Ihm wird vorgeworfen, die eigenständig von verschiedenen Gruppen in diesem Zeitraum veranstalteten Versammlungen vor dem Atomwaffenlager Büchel nicht angemeldet zu haben. Die Behörden ernennen ihn so zwangsweise zum Veranstalter von Versammlungen, für die der Betroffene gar keine Zuständigkeit hatte. So sollen widerständige Proteststrukturen zerschlagen und Bürgerinnen und Bürger von der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz) abgeschreckt werden. Schon am 24. 9. 2015 hatte das Amtsgericht Cochem gegen eine Person, die vor dem Atomwaffendepot Flugblätter verteilt hatte, eine drastische Strafe von 2 400 Euro verhängt.

„Dieses Vorgehen der Behörden ist grundrechts- und verfassungswidrig“, kritisierte das Grundrechtekomitee Anfang dieser Woche in einer Erklärung. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach erklärt, dass das Versammlungsrecht nicht dazu benutzt werden darf, potentielle Teilnehmer von Versammlungen abzuschrecken. Hier werde jedoch der Paragraph 26,2 des Versammlungsgesetzes (Strafbestimmung für das Durchführen einer nicht angemeldeten Versammlung) dazu missbraucht, Atomwaffengegner einzuschüchtern und von künftigen Veranstaltungen abzuhalten.

Das Grundrechtekomitee hatte bereits im Mai 2015 angesichts der Verhandlungen zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrages darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung mit ihrer Politik der nuklearen Teilhabe und der Zustimmung zur Modernisierung der Atomwaffen in Büchel einen friedenspolitisch verhängnisvollen Weg eingeschlagen hat. „Daher gibt es genügend Gründe für die bundesdeutschen Kampagnen gegen Atomwaffen, den Protest gerade in Büchel im kommenden Jahr fortzusetzen. Diese Aktionen sollten zu einem Überdenken der Nuklearpolitik der Bundesregierung führen. Der Versuch, die Aktivistinnen und Aktivisten mit Kriminalstrafen abzuschrecken, wird den Protest nicht zum Schweigen bringen“, so die Komitee-Sprecher Martin Singe und Elke Steven.

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"Strafen gegen Atomwaffengegner", UZ vom 18. Dezember 2015



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