Hans Hoyer und Isa Paape aus Erlangen erstatteten beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gemäß Paragraf 80 StGB i. V. mit Art. 26 Abs. 1 GG gegen MdB Stefan Müller und MdB Martina Stamm-Fibich (ebenfalls Erlangen) und alle anderen Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dem Kriegseinsatz der Bundeswehr gegen Syrien am 4. 12. 2015 zugestimmt haben, einschließlich aller Regierungsmitglieder
In der Begründung heißt es u. a.: „Am 4. Dezember hat eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit von ‚Volksvertretern‘ im Deutschen Bundestag für den Kriegseinsatz in Syrien gestimmt. Ihre Anzahl und das Mehrheitsverhältnis sind aber vollkommen unerheblich, wenn der Boden des Völkerrechts und des Grundgesetzes verlassen wird. Die Abgeordneten haben an diesem Tag nicht neues, womöglich besseres Recht zu setzen versucht, sondern einfach nur die bisherige Setzung gebrochen.
Das Massaker in Paris am 13. Nov. 2015 war kein Kriegsakt Syriens gegen Frankreich, sondern ein Verbrechen bisher unbekannter Täter. Für die ‚Kriegserklärung‘ des französischen Präsidenten Hollande sprechen politische Gründe, rechtliche aber nicht.“