Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Bemessung der Grundsteuer auf Basis der sogenannten „Einheitswerte“ von 1964 verfassungswidrig ist. Viele Grundstücke, die vor 50 Jahren noch als wertlos galten, liegen heute in teuren Szenevierteln und urbanen Zentren. Weil diese Wertverschiebung in der Grundsteuerpraxis unberücksichtigt blieb, zahlten zahlreiche Grundstückseigentümer zu geringe Steuern für ihre Immobilien in Luxuslage. Die Einnahmen würden zusätzliches Geld in die Kassen der chronisch unterfinanzierten Kommunen spülen.
Jedoch signalisiert jetzt die Bundesregierung, dass trotz angestrebter Reform der Grundsteuer alles beim Alten bleiben soll, eine Erhöhung der Steueraufkommen durch gerechtere Bemessung der Grundsteuer soll es nicht geben.
Die Kohl-Regierung schaffte die gesetzliche Grundlage, dass die Grundsteuer vom Hauseigentümer auf die Mieter im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden kann. Mit der Änderung der Mietgesetzgebung verschärfte die Schröder-Regierung die Situation, dass die große Mehrheit der Bevölkerung mit der Grundsteuer kräftig abkassiert wird. 57 Prozent aller Haushalte in Deutschland wohnen zur Miete.
Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) fordert deswegen die Erhöhung der Grundsteuer, gemessen am heutigen Marktwert, bei einem gleichzeitigem Verbot der Umlage der Grundsteuer auf die Mieter. Weiter fordert die DKP, dass die so gewonnenen Steuereinnahmen für den sozialen Wohnungsbau und soziale, kulturelle und infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden, die das Leben aller Menschen in den Städten verbessert, statt Prestigeprojekte zu fördern und Banken und Konzerne zu begünstigen.