Stimmenklau gescheitert

Uwe Koopmann zu der Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW

SPD, CDU und Grüne im Düsseldorfer Landtag hatten eine temporäre supergroße Koalition geschmiedet, um die Kommunalwahlen zu reglementieren. So wollten sie die Verfassung knacken. Jetzt sind sie damit gescheitert:

In NRW gab es eine 5-Prozent-Sperrklausel, die von Gerichts wegen am 6. Juni 1999 als nicht demokratie-konform aufgehoben wurde. Der neue Anlauf der drei „großen“ Parteien mit dem Titel „Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“ sieht eine Sperre von 2,5 Prozent vor. Um keine Angriffe gegen das Gesetz fürchten zu müssen, wurde von der übergroßen Landtagsmehrheit großes Geschütz aufgefahren: Das Wahlrecht sollte im Rahmen der Verfassung geändert werden. Damit wären dann die kleinen Parteien und Einzelbewerber, die bei Kommunalwahlen unter 2,5 Prozent bleiben, für immer weg vom Fenster – abgesichert werden sollte das in der Landesverfassung in Artikel 78 Absatz 1 Satz 3.

Um die Verfassung für diese Zielsetzung zu ändern, hätten gravierende Argumente vorgetragen werden müssen. Aber das, was von den Rechtsvertretern der großen Drei vorgetragen wurde, genügte dem Maßstab des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH) nicht: Der Ratssaal wäre zu vielfältig bestückt, die Sitzungen würden zu lange dauern, das wäre alles zu lästig und von Ehrenamtlern nicht zu leisten. Als Zeugen für die Belastung der Mandatsträger wurden die Bürgermeister bemüht. Sie, die Mitglieder von SPD und CDU sind und verschiedentlich von Koalitionen mit den Grünen getragen werden, bestätigten natürlich die Bedenken ihrer Parteifreunde. Fazit: die Ratsversammlungen seien nicht mehr handlungsfähig.

Der Verfassungsgerichtshof konterte scharf: „Die gesetzgeberische Prognose drohender Funktionsstörungen aufgrund einer parteipolitischen Zersplitterung entbehrt einer tragfähigen, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständigen Grundlage.“ In der Pressemitteilung des VerfGH heißt es: „Die Sperrklausel bewirke die Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswertes, da Stimmen für solche Parteien und Wählervereinigungen, die an der 2,5-Prozent-Hürde scheiterten, ohne Einfluss auf die Sitzverteilung blieben.“

Anders ausgedrückt: Jeder Sitz im Rathaus, der danach nicht an die kleinen Parteien geht, würde an SPD, CDU oder Grüne gehen.

Die DKP spricht von Stimmenklau und begrüßt die Entscheidung des VerfGH Münster. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass die Aufhebung der Sperrklausel nicht für die Wahlen zu den Bezirksvertretungen und zur Regionalversammlung Ruhr gelten soll.

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"Stimmenklau gescheitert", UZ vom 1. Dezember 2017



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