Die Wahlprogramme bürgerlicher Parteien

Steuerpolitik in der Kritik

Von Herbert Becker

Zu allen Zeiten haben Herrschende das Mittel der Steuer- und Abgabenerhebung genutzt, um ihre Interessen durchzusetzen. Die Verwendung dieser Einnahmen zur Finanzierung von Aufrüstung, des staatlichen Gewaltmonopols, der gesellschaftlich notwendigen Infrastruktur sind der politische Hebel, um die gewünschten Zustände zu sichern bzw. weiter auszubauen. Der Blick lohnt also, die Wahlprogramme der bürgerlichen Parteien daraufhin zu sichten. Auffällig ist die fast wörtliche Übereinstimmung ihrer jeweiligen Aussagen, die nur marginalen Unterschiede und die möglichst wenig konkrete Beschreibung, wie die Zahlen zustandekommen oder woher sie rühren.

Seit ihrer Gründung gilt die FDP als Partei für „wenig Staat“ und geringe Steuerlasten. Deshalb ist verständlich, dass sie die Einführung neuer Steuern – wie etwa der Vermögensteuer oder Finanztransaktionssteuer – ablehnt. Am Splittingverfahren für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften will sie festhalten und Familien und Alleinerziehende dadurch entlasten, dass sie die Kinderfreibeträge anheben und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar machen will. Keine genauen Zahlen sind in ihrem Wahlprogramm zu finden. Klar ist auch, im Interesse ihrer Wählerklientel, dass die Weitergabe von erarbeitetem Eigentum und Vermögen und die Fortführung von Familienunternehmen durch steuerliche Regelungen nicht behindert werden darf. Der blöde Satz „Anstrengung muss sich lohnen“ fehlt dann auch nicht. Die Partei will eine technologieoffene steuerliche Forschungsförderung einführen, was immer sie darunter alles entlasten will, wichtig ist ihr, dass die Unternehmen in Deutschland einen bestimmten Prozentsatz ihrer Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung als Steuergutschrift erhalten können.

Kurz und knapp geht es bei der CDU zu:  Auch in den kommenden vier Jahren soll die Schuldenbremse des Grundgesetzes eingehalten werden, im Bundeshaushalt will sie auch weiterhin keine neuen Schulden aufnehmen. Sie will den Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für alle ab dem Jahr 2020 schnellstmöglich schrittweise abschaffen, wie viele Jahre sie dafür braucht, steht nicht im Wahlprogramm. Der Spitzensteuersatz, der immer häufiger bereits bei Einkommen von Facharbeitern, Handwerkern und Mittelständlern greift, soll künftig erst bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 60 000 Euro (für Unverheiratete) einsetzen, eine lächerlich geringe Änderung zum Ist-Zustand. Überhaupt nicht aktiv werden will die CDU bei der sogenannten Finanztransaktionssteuer, denn elegant schiebt man das in den Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten.

Die SPD nimmt sich „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ und versteht darunter einen neuen Kinderbonus, der jedem Elternteil pro Kind 150 Euro als Abzug von der Steuerlast gewähren soll. Den aktuellen Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent will sie progressiv-linear auf 45 Prozent anheben, er soll künftig ab 76 200 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles und 152 400 Euro für Ehepaare fällig werden. Die SPD wünscht sich bei der Steuer- und Finanzpolitik die „Vorfahrt für Investitionen“. Zur Finanzierung will sie die so genannte „Reichensteuer“ in Höhe von drei Prozent auf den Spitzensteuersatz zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250 000 Euro erheben. Sie will eine Umsatzsteuer für Finanzprodukte, die so genannte Finanztransaktionssteuer. Diese müsse im Rahmen der europäischen Kooperation mit einer breiten Bemessungsgrundlage und mit niedrigen Steuersätzen gestaltet sein, also auch hier gilt, das kann und soll noch möglichst lange hinausgeschoben, wenn nicht unmöglich gemacht werden.

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"Steuerpolitik in der Kritik", UZ vom 18. August 2017



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