Steuerbescheid an Bankhaus Warburg

Im Steuerskandal der so genannten „Cum-Ex“-Geschäfte hat das Bundesfinanzministerium Ende vergangenen Jahres den Hamburger Fiskus angewiesen, gegen die dort ansässige Privatbank M. M. Warburg vorzugehen. Das Ministerium befürchtete, Forderungen gegen Warburg könnten verjähren. Der Hamburger Fiskus, der den Fall seit Langem untersucht, schickte erst nach der Weisung aus Berlin einen Steuerbescheid an die Privatbank. Warburg und deren Partner sollen Aktiengeschäfte dazu genutzt haben, sich eine einmal an die Finanzbehörden gezahlte Steuer auf Dividenden mehrmals erstatten zu lassen. Auf diese Weise sollen auch zahlreiche andere Banken jahrelang die Staatskasse ausgeraubt haben. Staatsanwälte und Steuerfahnder untersuchen 417 Verdachtsfälle, in denen es um 5,3 Mrd. Euro geht.

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"Steuerbescheid an Bankhaus Warburg", UZ vom 19. Januar 2018



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