Der Bundesminister für Gesundheit hat eine Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte vorgelegt. Künftig sollen Ärztinnen und Ärzte für eine Leichenschau mehr Honorar erhalten, bezahlen sollen es aber die trauernden Angehörigen, so der Dülmener DGB-Kreisvorsitzende Ortwin Bickhove-Swiderski.
Nach der jetzigen Vorlage der Bundesregierung steigen die Gebühren für die Leichenschau von derzeit bis zu 51 Euro auf bis zu 254 Euro, die die trauernden Hinterbliebenen aufzubringen haben, kritisiert der Gewerkschafter.