Die AfD plädiert für die Beibehaltung des Mindestlohns. Ansonsten will sie den Arbeitsmarkt allerdings „von unnötiger Bürokratie befreien“. Sie konkretisiert das vor allem in der Forderung nach der Zusammenführung von Einzelgesetzen in einem Arbeitsgesetzbuch. Auch wenn die AfD keinen konkreten Abbau von Schutzrechten ankündigt, so ist die Formulierung „unnötige Bürokratie“ doch negativ konnotiert und deutet darauf hin, dass die AfD eine Deregulierung des Arbeitsrechts anstrebt.
Es fällt vor allem auf, dass die AfD abgesehen vom Bekenntnis zum Mindestlohn jede Aussage zur Notwendigkeit von Arbeitnehmer-Schutzrechten vermeidet – „Gewerkschaft“, „Mitbestimmung“, „Tarifautonomie“ und „Sozialpartnerschaft“ tauchen in Programm und Debatte nicht auf. Nur im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung werden „adäquate Arbeitsbedingungen und marktgerechte Entlohnung“ in Mangel-Berufen gefordert. In den Nicht-Mangel-Berufen sind nach dieser Sichtweise die Arbeitsbedingungen egal.
Die AfD will die Bundesagentur für Arbeit auflösen und kommunale Jobcenter aufwerten; eine noch weitergehende Forderung nach Privatisierung der Arbeitslosenversicherung wurde fallengelassen.
Wie die kommunalen Jobcenter – die auch in den heute schon existierenden Optionskommunen nur für das SGB II zuständig sind – alle Aufgaben nach dem SGB III wahrnehmen sollen, wird nicht erläutert.
Die Partei macht sich für eine „aktivierende Grundsicherung“ statt des Arbeitslosengeldes II stark – mit dem Ziel, dass dem Erwerbstätigen Hilfeempfänger ein größerer Anteil des eigenen Verdienstes bleibt und dadurch ein Arbeitsanreiz entsteht.
Mit Blick auf die „sozialen Sicherungssysteme“ fordert die AfD „grundlegende Reformen“. Sie beklagt, dass „die hohen Abgaben“ sich negativ auf die Einkommen der Arbeitnehmer auswirkten; damit ist auch klar, dass sie vor allem Reformen meint, die auf Beitragssatzbegrenzung oder -senkung abzielen – und damit auf Leistungskürzungen.
Darüber hinaus fordert die AfD eine Korrektur der „finanziellen Nachteile von Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen“ in den Sozialversicherungen, etwa Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Höhe der Rente. Die Zahl der Kinder sollte außerdem für den Zeitpunkt ausschlaggebend sein, zu dem man abschlagfrei in Rente gehen kann.
Generell plädiert die AfD für flexible Modelle „einer sich parallel zum Anstieg der Lebenserwartung verlängernden Lebensarbeitszeit“. Das bedeutet eine massive Anhebung der Regelaltersgrenze, korrigiert um einen Kinder-Bonus.