Die DKP hatte am 20. April den Oberbürgermeister aufgefordert, kostenlos in der Innenstadt Mund-Nasen-Schutzmasken verteilen zu lassen. Die DKP ist der Auffassung, dass solche Masken zwar keinen zuverlässigen Schutz vor dem Corona-Virus bieten, aber die Wirkung des Abstandsgebots unterstützen. Dieser Auffassung ist offenbar jetzt endlich auch die NRW-Landesregierung, indem sie eine Maskenpflicht für Geschäfte und dem öffentlichen Nahverkehr einführte.
Bisher hat Oberbürgermeister Tischler und auch der Krisenstab auf die Aufforderung der DKP nicht reagiert. Die DKP ergriff jetzt die Initiative, beschaffte selbst Schutzmasken und beantragte beim Ordnungsamt, am Mittwoch, 29. April ab 10.00 Uhr, auf dem Berliner Platz eine Solidaritätsaktion durchzuführen. Es sollten 1.000 von der DKP beschafften Mund-Nasen-Schutzmasken kostenlos an die Bevölkerung verteilt werden.
Diesen Antrag hat das Bottroper Ordnungsamt nun mit Schreiben vom 27.4.2020 abgelehnt unter Hinweis auf die NRW-Coronaschutzverordnung. Das Ordnungsamt ist der Auffassung eine solche Aktion sei nicht statthaft, weder als „Veranstaltung“ im Rahmen einer „Sympathiewerbung“ (also als Solidaritätsaktion), noch als „Versammlung nach dem Versammlungsgesetz“.
Jörg Wingold, DKP-Kreisvorsitzender: „Ich wurde von empörten Mitgliedern meiner Partei angerufen, die an Markttagen problemlos in der Innenstadt einkaufen gehen durften – nur kostenlos Masken verteilen, das geht angeblich nicht!“
Michael Gerber, DKP-Ratsvertreter: „Die Coronaschutzverordnung wird missbraucht, um demokratische Grundrechte außer Kraft zu setzen. Die Solidarität der DKP mit den kleinen Leuten in Corona Zeiten soll verhindert werden. Die DKP wird sich politische Aktivitäten und Solidaritätsaktionen nicht verbieten lassen.“
Irmgard Bobrzik, DKP-Ratsvertreterin: „Wir könnten jetzt vor Gericht gehen und eine einstweilige Anordnung beantragen. Die DKP will aber jetzt konkrete Solidarität üben. Wir werden daher sofort Masken an soziale Institutionen in unserer Stadt abgeben wie z. B. an die Evangelisch Sozialberatung (ESB), die benötigen wenigstens keine Genehmigung für deren Weitergabe!“