Attentäter Amri bestens bekannt – NPD wegen Harmlosigkeit nicht verboten

Staatliche Terrorhilfe

Von Markus Bernhardt, Lucas Zeise

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die NPD zu verbieten. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die rechte Partei auf absehbare Zeit zu schwach sei, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden. Das erste Verbotsverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht 2003 mit der Begründung abgelehnt, weil der Verfassungsschutz die rassistische und faschistische Partei unterwandert und möglicherweise auch gesteuert habe. Das Bundesverfassungsgericht wies jetzt die von der NPD erhobenen Vorwürfe zurück, dass nicht alle V-Leute der Inlandsgeheimdienste aus der NPD abgezogen worden seien oder die Prozessstrategie der NPD ausgespäht worden sei.

Immer deutlicher schält sich inzwischen heraus, dass der Inlandsgeheimdienst mit dem Terroranschlag ein paar Tage vor Weihnachten mit zwölf Toten in Verbindung gebracht werden muss. Zumindest hätte der vermutlich von dem Tunesier Anis Amri verübte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche verhindert werden können, wenn Behörden und Geheimdienste Konsequenzen aus den ihnen vorliegenden Erkenntnissen über den Attentäter gezogen hätten.

Anis Amri

Anis Amri

So hatte der marokkanische Geheimdienst offenbar sowohl dem Bundesnachrichtendienst als auch dem Bundeskriminalamt Informationen übermittelt, denen zufolge Amri, der heute als „Dschihadist“ eingestuft wird, einen Terroranschlag planen könnte. Trotz dieses Hinweises stellte die Generalstaatsanwaltschaft von Berlin die Telefonüberwachung des späteren Attentäters ein. Zudem wurde bekannt, dass Amri offenbar von einem V-Mann des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes in die Bundeshauptstadt gefahren worden war. Auch wurde spekuliert, dass der Tunesier selbst als V-Mann tätig gewesen sein soll. Dies wies das NRW-Innenministerium zurück.

Das skandalträchtige Vorgehen der Behörden sorgt unterdessen in Nordrhein-Westfalen für scharfe politische Auseinandersetzungen. Vor allem mehrt sich die Kritik an NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Dieser war bei einer Sondersitzung des Landtagsinnenausschusses in diesem Monat erneut in sein altbekanntes Erklärungsmuster zurückgefallen und versuchte – wie schon bei vergangenen Skandalen – jedwede politische Verantwortlichkeit von sich weg und auf andere abzuschieben. „Der Anschlag wurde verübt von einem Mann, über den die Sicherheitsbehörden bundesweit sehr viel wussten“, verwies der seit geraumer Zeit umstrittene Minister lapidar auf andere Behörden.

Dabei trat zu Tage, dass Amri, der bei dem von ihm verübten Anschlag zwölf Menschen tötete und rund 50 Personen teils schwer verletzte, den Behörden nach deren Angaben unter insgesamt vierzehn Identitäten bekannt war. Der Terrorist habe sich immer wieder unter neuen Namen in verschiedenen Städten registrieren lassen und sich zudem konspirativ verhalten. Bereits in der Vergangenheit habe er sich offensichtlich mehrfach strafbar gemacht. So sei er unter anderem des Missbrauchs staatlicher Leistungen, Drogendelikten und des Besitzes gefälschter Dokumente bezichtigt worden. Obwohl der Attentäter im Vorfeld des von ihm verübten Terroraktes insgesamt sieben Mal im „Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum von Bund und Ländern (GTAZ)“ gewesen sein soll, seien die dortigen Sitzungsteilnehmer kontinuierlich zu dem Schluss gekommen, dass von Amri keine konkrete Gefahr ausgehe. Dabei soll der Tunesier, Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ zufolge, mehrfach Anschläge angekündigt haben. Bereits im Frühjahr 2016 soll das LKA in Düsseldorf Berichte darüber erhalten haben, dass der Mann andere Personen auffordere, mit ihm gemeinsam Attentate in Deutschland zu begehen. Auch habe Amri im Internet nach Anleitungen zum Bombenbau gesucht und sich groß­ka­librige Schnellfeuergewehre beschaffen wollen. Hinzu kommt, dass ein verdeckter Ermittler bereits im Juli 2016 das LKA informiert hatte, dass Amri damit geprahlt habe, ein Blutbad anzurichten.

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"Staatliche Terrorhilfe", UZ vom 20. Januar 2017



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