Die Initiative „FragDenStaat“ veröffentlichte am Donnerstag vergangener Woche einen Brief aus dem Bundesfinanzministeriums auf ihrer Webseite. In diesem weist das Ministerium im Mai 2017 den Leiter der Steuerabteilung im Hessischen Finanzministerium an, eine Beschwerde gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts beim Bundesfinanzhof einzureichen. Die Richter hatten die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerkes „Attac“ bestätigt. Anfang 2019 hob der Bundesfinanzhof das Urteil auf und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac wurde rechtskräftig.
Staat gegen Attac
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