Dass sich Hans-Joachim Hoffmann gegen ein Verbot des „Sputnik“ wandte (präziser müsste es heißen: dagegen, dass die Zeitschrift „von der Postzeitungsliste gestrichen“ worden war, wie „Neues Deutschland“ am 25. November 1988 vermeldet hatte), ist aus heutiger Sicht beachtenswert. Auch weil man weiß, dass diese restriktive Vorgehensweise mehr Aufsehen erregt hat, als es der sowjetische Pressedigest ohne diesen Einschnitt durch seine Beiträge allein wohl vermocht hätte. Wie oft wurde in der Folge die Bevormundung der ehemaligen DDR-Bevölkerung durch derartiges Vorgehen angeprangert; dass man den Menschen nicht zugestand, sich selbst eine Meinung zu bilden und zwischen Wahrheit und Verzerrung zu unterscheiden. Bemerkenswert ist jedoch auch, dass man sich in der jüngeren medialen Berichterstattung zum Fall „Sputnik“ nicht entblödet, Vergleiche zur aktuellen Restriktionslage vollkommen auszublenden. So erwähnte man in einer Sendung des Kulturmagazins des MDR am 16. November 2023, in der das „Sputnik“-Verbot erneut thematisiert wurde, mit keinem einzigen Wort, dass kraft einer Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 1. März 2022 der Empfang der Sender „Russia Today“ und „Sputnik“ (!) im EU-Raum nicht mehr möglich ist. Wir könnten offenbar tatsächlich, wie es im Artikel heißt, „einige Hoffmanns brauchen“ – Minister, die sich dafür einsetzen, sich umfassend informieren zu können und die jeweiligen Schlussfolgerungen selber zu ziehen.
„Sputnik“ gestern und heute
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)