Spitzeleinsatz rechtswidrig

(bern)   

Im Dezember 2010 wurde der Polizeispitzel Simon Bromma enttarnt, der zuvor im Raum Heidelberg linke Strukturen ausgeforscht hatte. Sieben Personen, die von dem Spitzeleinsatz betroffen waren, klagten daher gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und siegten. Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung nun übermittelt wurde, forderte die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) eine behördliche Stellungnahme und die Aufklärung des verdeckten Einsatzes von Ermittler Simon Bromma ein. „Mit erfreulicher Deutlichkeit hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe klargestellt, dass der Einsatz des Undercoveragenten Simon Bromma, der über ein Jahr hinweg die Heidelberger linke Szene ausspioniert hatte, nicht nur formal, sondern auch in seiner Begründung vollkommen rechtswidrig war. Der Einsatz verdeckter Ermittler ist gesetzlich nur im engen Rahmen der Aufklärung oder einer Verhinderung konkret bevorstehender schwerer Straftaten zulässig. Ein solcher Fall habe ganz offenkundig in keinster Weise vorgelegen“, heißt es in einer Stellungnahme der AIHD.

Ungeklärt bleibe hingegen „die Frage des tatsächlich offenbar politisch motivierten Polizeieinsatzes“ auch deswegen, weil das SPD-geführte Innenministerium die Einsatzakten mit einer Sperrerklärung versehen habe, „um Schaden vom Land Baden-Württemberg abzuwenden“. „Die Sperrerklärung wurde ausdrücklich erlassen mit dem Hinweis, man gehe grundsätzlich von einer Rechtmäßigkeit des Einsatzes aus“, so die AIHD weiter, die zugleich ankündigte, ihre „politische Arbeit ungeachtet aller Kriminalisierungsversuche durch Staats- und Verfassungsschutz“ fortsetzen zu wollen, da Antifaschismus notwendig und nicht kriminell sei.

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"Spitzeleinsatz rechtswidrig", UZ vom 6. November 2015



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