Spitzel schützen

Darf der hessische Verfassungsschutz Silvia Gingold weiter bespitzeln? Darüber verhandelte das Verwaltungsgericht Kassel am Dienstag. Gingold hatte geklagt, um zu erreichen, dass der Geheimdienst über sie gespeicherte Daten löscht und die Überwachung einstellt. Das Urteil wird spätestens Anfang Oktober mitgeteilt werden.

In der Verhandlung bezweifelte der Richter, dass das Gericht über diese Frage entscheiden könne – schließlich sei ein guter Teil der Akten des Verfassungsschutzes über Gingold nur geschwärzt vorgelegt worden. Das allerdings hatte ein Gericht vorher in einem geheimen Zwischenverfahren („In-camera-Verfahren“) genehmigt, um die Informanten des Geheimdienstes zu schützen. Gingold will im Prozess auch erreichen, dass sie ihre Akte beim Verfassungsschutz vollständig einsehen kann.

Silvia Gingold sagte, es sei empörend, dass der Verfassungsschutz seine Arbeitsweise auch vor Gericht geheim halten kann. „Ich muss davon ausgehen, dass ich in allen politischen Aktivitäten bespitzelt werde. Es ist ungeheuerlich, dass engagierte Menschen in die extreme Ecke gerückt und kriminalisiert werden.“ Unabhängig davon, wie das Urteil ausfallen wird: „Ich habe nicht vor, mich mit all dem abzufinden“, sagt Gingold.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Spitzel schützen", UZ vom 22. September 2017



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit