Der Verein „Mehr Demokratie“ hat Verfassungsbeschwerde gegen die 5-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen eingelegt. Die Beschwerde sei als Bürgerklage konzipiert und werde von 4.242 Menschen unterstützt, wie der Verein in einer Pressemitteilung erklärte. Anlass der Beschwerde ist die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition, nach der Bundestagsmandate für gewonnene Wahlkreise nur angetreten werden können, wenn die Partei die 5-Prozent-Hürde überspringt. Zudem wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die es einer Partei bei drei gewonnenen Direktmandaten ermöglichte, in den Bundestag einzuziehen. „Die Zahl der Stimmen, die wegen der 5-Prozent-Hürde unter den Tisch fallen, könnte sich damit verdoppeln: Von vier Millionen bei der Bundestagswahl 2021 auf künftig acht Millionen“, erklärte Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von „Mehr Demokratie“ und einer der drei Hauptbeschwerdeführer.
Sperrklausel beklagt
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