Im vergangenen Jahr hat der deutsche Staat den christlichen Kirchen mehr als 600 Millionen Euro gezahlt. Grundlage für die Staatsleistungen ist der „Reichsdeputationshauptschluss“ zur Säkularisierung kirchlicher Territorien aus dem Jahr 1803. Im Gegenzug zu den Enteignungen verpflichteten sich die weltlichen Fürsten zur Zahlung von Entschädigungsleistungen. Sowohl in der Weimarer Verfassung als auch im Grundgesetz wurde der Auftrag zur Ablösung der Staatsleistungen durch eine vorzunehmende Landesgesetzgebung festgeschrieben. Geschehen ist dies bis heute nicht.
Spendabler Staat
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