Regierungsparteien lehnen Streichung der Befristungen von Arbeitsverträgen ab

SPD – sachgrundlos eingeknickt

Von Manfred Dietenberger

Am Mittwoch vergangener Woche hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Bundesregierung die Möglichkeit abgelehnt, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen aus dem geltenden Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen.

Über 3,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten derzeit in befristeten Arbeitsverhältnissen. Bei Männern sind 38 Prozent aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge befristet, bei Frauen sind es sogar 47, Tendenz weiter steigend. Der Anteil der sachgrundlosen an allen Befristungen liegt bundesweit bei 48 Prozent. In Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern sind es sogar schon mehr als 50 Prozent.

Befristungen führen bekanntermaßen zu prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen. Berufliche Unsicherheit und niedrige Löhne sind nur zwei Stichworte zu dieser skandalösen Praxis im real existierenden Kapitalismus in Deutschland. Dieses Treiben ist hierzulande nicht illegal. Die Unternehmen nutzen nur die für sie eigens geschaffenen gesetzlichen Regelungen aus, die vorgeblich Arbeitslosigkeit bekämpfen sollen. Seit Jahren prangern die Gewerkschaften diese asoziale Praxis an. Der DGB forderte den Gesetzgeber deshalb immer wieder auf, die Möglichkeit der Befristung ohne sachlichen Grund gesetzlich zu verbieten.

Vorstöße der Oppositionsparteien in diese Richtung liefen bisher immer schon ins Leere, wie nun erneut in der vergangen Woche. Damit waren die beiden Anträge (18/11598; 18/11608) der Fraktionen „Die Linke“ und Bündnis 90/Die Grünen, niedergebügelt und alles bleibt beim Alten. Grüne und Linke hatten in ihren getrennt eingereichten Anträgen einheitlich gefordert, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu streichen, weil z. B. die Zahl ohne Grund befristeter Arbeitsverträge seit Jahren steige und diese den Kündigungsschutz aushöhlten und besonders jungen Menschen keine planbare Zukunft biete.

Die Position der CDU/CSU-Fraktion dazu war klar, ehrlich und kompromisslos: „Es ist für Arbeitgeber das einzige unbürokratische Instrument, ein Arbeitsverhältnis gestalten zu können.“ Das bedeutet konkret: Durch die Hintertür „Sachgrundlose Befristung“ können derzeit die Unternehmer – ohne Angabe von betrieblichen Gründen wie z. B. eine notwendige Elternzeit- oder Krankheitsvertretung – den Arbeitsverträgen ihrer Beschäftigten ein Verfallsdatum aufdrücken.

Und die SPD? Die tanzte wieder einmal mehr ein Pirouettchen und bekundete – wenig glaubhaft – selbst zwar auch für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung zu sein, aber könne aus Rücksicht auf den Koalitionsvertrag nicht für die Oppositionsanträge stimmen. Wie das? Hatte nicht SPD-Kanzlerkandidat und Heilsbringer Martin Schulz erst vor kurzem auf der Arbeitnehmerkonferenz der SPD in Bielefeld vollmundig erklärt, er wolle weg vom Verfallsdatum für Arbeitsverträge, freilich nur, wenn er Kanzler werde? Erinnern wir uns: Die sogenannte sachgrundlose Befristung gab es nicht schon immer. „Erfunden“ wurde sie 1985 mit dem „Beschäftigungsförderungsgesetz“, das angeblich mehr Beschäftigung bringen sollte und provozierenderweise am 1. Mai in Kraft trat.

Heute sind sachgrundlos befristete Jobs ein Massenphänomen. Millionen Menschen erleben, was das in der Alltagswirklichkeit bedeutet. Diese Menschen quält die Angst, ob es einen neuen Arbeitsvertrag gibt oder nicht. Und wer nur befristet Arbeit hat, überlegt es sich x-mal, bevor er größere Anschaffungen macht oder es wagt, eine Familie zu gründen oder eine neue Wohnung zu suchen. Dazu kommt, dass befristete Beschäftigte gerade deshalb nicht selten keinen oder erheblich schwerer einen Kredit- oder Mietvertrag bekommen. Und: Wer um seinen Arbeitsplatz fürchten muss, akzeptiert viel eher zähneknirschend unbezahlte Überstunden, schleppt sich auch noch krank zur Arbeit und hält im Betrieb vorsichtshalber den Mund.

In vielen Betrieben hat sich durch dieses gesetzliche Schlupfloch inzwischen eine Art „Zwei-Klassen-Belegschaft“ gebildet: Auf der einen Seite die Stammbelegschaft, also die Kolleginnen und Kollegen mit unbefristeten Arbeitsverträgen, und auf der anderen Seite diejenigen mit befristeten Arbeitsverhältnissen. Betriebsräte wissen: Mit der sachgrundlosen Befristung haben die Unternehmer ein zusätzliches Mittel in der Hand sich jeden neu eingestellten Beschäftigten gefügig zu machen. Das wirkt sich nicht nur auf die Löhne und Gehälter aus, sondern hält die Menschen von fast allem ab, was sie im Leben sonst noch vorhaben. Und daher bleibt‘s dabei: Befristung gehört verboten.

Dabei aber darauf zu hoffen, dass nach den Bundestagswahlen im Herbst eine rot-rot-grüne Koalition die sachgrundlose Befristung verbietet, bleibt nur den Tagträumern vorbehalten. Denn letzte Woche wurde einmal mehr von der SPD die Chance vergeigt, die im Bundestag (noch) vorhandene rot-rot-grüne Mehrheit schon jetzt zu nutzen, um die sachgrundlose Befristung zu verbieten.

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"SPD – sachgrundlos eingeknickt", UZ vom 23. Juni 2017



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