Koalition stimmt Nahles‘ Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen zu – Beifall der Arbeitgeber

Spaltung der Belegschaften 
gesetzlich abgesegnet

Von Lucas Zeise

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Regelung von Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Das berichtete Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stolz nach der Sitzung des Koalitionsausschuss am 11. Mai. Ihr seit Februar vorliegender Gesetzentwurf könne nun zügig vom Kabinett verabschiedet werden, sagte sie. Damit soll ihren Angaben zufolge der „Missbrauch“ von Leiharbeit und Werkverträgen, wie von den Gewerkschaften gefordert eingeschränkt werden.

Schon der Koalitionsvertrag der jetzt amtierenden dritten Merkel-Regierung hatte festgehalten, dass der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit durch ein Gesetz unterbunden werden sollte. Ihre massenhafte Verwendung war erst durch Gesetze der SPD-Grüne-Regierung unter Gerhard Schröder im Rahmen der „Agenda 2010″ ermöglicht worden. Die Unternehmer nutzten das Instrument auf breiter Front. Sie ließen Heerscharen von Lohnabhängigen mit formal anderen Arbeitgebern in ihren Fabriken dieselbe Arbeit tun wie die angestammte Belegschaft, aber außerhalb oder – genauer – unterhalb des Tarifs. So spaltet sich heute der in Großbetrieben tätige „Kern der Arbeiterklasse“ in a) die Stammbelegschaft, b) die Leiharbeiter und c) die Arbeiter auf Werkvertragsbasis.

Die Arbeitsministerin hatte bereits im Herbst vorigen Jahres einen Referentenentwurf vorgelegt, der kümmerlich ausfiel, aber gegenüber dem seit Schröder geltenden Gesetz den Vorteil hatte, dass Werkverträge, die eigentlich verdeckte Leiharbeit darstellen, untersagt werden sollten. Bei der Leiharbeit selbst sollten einige Regeln, ab wann die geliehenen Arbeitskräfte den Stammarbeitskräften gleichgestellt werden sollten, etwas strenger gefasst werden und drittens die Betriebsräte wenigstens informiert werden, wenn solche Maßnahmen drohten. Die Arbeitgeber waren nicht zufrieden mit diesem Entwurf, weshalb Frau Nahles Ende Februar einen neuen Entwurf vorlegte, der die Regelung für Werkverträge so weit verwässerte, dass Gesamtmetall, die rechte Presse und die Mittelstandsunion sich zufrieden zeigten. Auch die IG Metall und IG BCE begrüßten den verwässerten Entwurf. Nur Frau Buntenbach vom DGB-Vorstand übte Kritik. Der Entwurf sollte am 9. März vom Kabinett beschlossen werden.

Da erhob Bayerns Ministerpräsident und zugleich CSU-Vorsitzender Horst Seehofer Einwände. Er forderte, dass Nahles‘ Entwurf noch wertloser gemacht werde. Die SPD zeigte sich mit Hilfe des belanglosen Gesetzentwurfes kämpferisch für Arbeiterrechte, und der DGB organisierte im April eine Demonstration in München, um das Gesetz voranzutreiben. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte die jetzt erfolgte Einigung in der Koalition als „ersten wichtigen Schritt gegen Lohndumping in Betrieben und Verwaltungen“.

Leider muss man ihm da widersprechen. Die im Gesetzesvorschlag vorgesehenen wichtigsten Einschränkungen, dass geliehene Zeitarbeiter „nur“ 18 Monate im selben Betrieb eingesetzt werden dürfen und dass Zeitarbeiter nach neun Monaten denselben Lohn wie die Stammarbeiter erhalten müssen, sind mit Ausnahmen und Ausstiegsklauseln gespickt und bieten ohnehin wie bisher reichlich Spielraum, auf Dauer eine schlechter gestellte Arbeiterschicht zu schaffen, damit die Belegschaft zu spalten, ihre Interessenvertretung zu schwächen und den Lohn insgesamt zu drücken. Die Regelung, wonach Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen, ist dermaßen vage gefasst, dass sie diese üble Praxis nicht unterbinden kann. Die Zufriedenheit der Arbeitgeberverbände mit dem vorliegenden Koalitionskompromiss lässt befürchten, dass die Präzisierung der Regeln und die Ausnahmeklauseln unter Einbeziehung der Betriebsräte die Rechtslage der Leiharbeiter und der Werkvertragsarbeiter sogar noch verschlechtern. Das meint jedenfalls der Arbeitsrechtler Rolf Geffken. Sein Urteil zu Nahles‘ Gesetzentwurf insgesamt: „Der Missbrauch wird erleichtert und sozusagen ‚legalisiert‘.“

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"Spaltung der Belegschaften 
gesetzlich abgesegnet", UZ vom 20. Mai 2016



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