„Sozialschädlichkeit“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine „Gesetzesänderung zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ im Bundestag begründet. In seiner Rede sprach der Minister davon, dass Gewaltanwendung jenseits von Notwehrsituationen immer strafbar sei. Dann fragte er, „ob es Gewalt gibt, deren Sozialschädlichkeit über die Schädigung des Opfers hinausgeht“. Er antwortete sich selbst: „Solche Gewalt gibt es, nämlich Gewalt, die nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zufügen will, sondern die zum Ausdruck bringen will: Leute, hört auf, euch für das Gemeinwohl zu engagieren!“ Dabei handele es sich um eine „besondere Form von Gewalt“, die auch „rechtlich besonders behandelt“ werden müsse. Deshalb sollen Gerichte „in solchen Fällen künftig höhere Strafen“ verhängen dürfen.

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"„Sozialschädlichkeit“", UZ vom 18. Oktober 2024



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