Der Gesetzgeber hat die bis 31. Dezember 2020 geltende Sonderregelung des Paragrafen 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bis 30. Juni 2021 verlängert. Dadurch haben Betriebsräte weiterhin die Möglichkeit, Beschlüsse auch via Video- oder Telefonkonferenz zu fassen
Durch die Verlängerung können die mit Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen vermieden werden, während gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen rechtlich sichergestellt bleibt.
Die Regelungen gelten auch für den Gesamt- und Konzernbetriebsrat, für die Jugend- und Auszubildenden-, für die Schwerbehindertenvertretung, für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss. Versammlungen per Video bleiben erlaubt, wenn die Nichtöffentlichkeit sichergestellt ist.