Sonderregelung verlängert

Der Gesetzgeber hat die bis 31. Dezember 2020 geltende Sonderregelung des Paragrafen 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bis 30. Juni 2021 verlängert. Dadurch haben Betriebsräte weiterhin die Möglichkeit, Beschlüsse auch via Video- oder Telefonkonferenz zu fassen

Durch die Verlängerung können die mit Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen vermieden werden, während gleichzeitig die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen rechtlich sichergestellt bleibt.

Die Regelungen gelten auch für den Gesamt- und Konzernbetriebsrat, für die Jugend- und Auszubildenden-, für die Schwerbehindertenvertretung, für die Einigungsstelle und den Wirtschaftsausschuss. Versammlungen per Video bleiben erlaubt, wenn die Nichtöffentlichkeit sichergestellt ist.

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"Sonderregelung verlängert", UZ vom 8. Januar 2021



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