Sonderrechte für Neonazi

Wegen seiner „bedenklichen Haltung zum Grundgesetz“ verzichtete das Dortmunder Jobcenter bisher darauf, den bundesweit bekannten Neonazi Siegfried Borchardt („SS-Siggi“) persönlich vorzuladen. Während andere Bezieher von Sozialleistungen regelmäßig bei den Jobcentern vorsprechen und Termine wahrnehmen müssen, wurden die Fragen rund um seinen Hartz IV-Bezug mit Borchardt telefonisch oder schriftlich geklärt. Ein Sprecher des Jobcenters begründete das zweifelhafte Vorgehen der Behörde damit, dass „man einfach in der Vergangenheit Erfahrungen mit der Person gemacht hat, dass sie leicht reizbar ist“. Ob es in der Vergangenheit zu Attacken des 63-jährigen Neonazis auf Mitarbeiter der Jobcenters kam, ist nicht bekannt. „Dortmunder Nazis werden nun mal mit Samthandschuhen angefasst: Sei es, dass vier gewalttätige Neonazis ihre Gefängnisstrafe gemeinsam und im offenen Vollzug genießen dürfen, sei es, dass der Galionsfigur der braunen Dortmunder Szene der vorgeschriebene Gang zum Jobcenter erspart wird. „Ist es ein Kuschen aus Angst oder schon Kumpanei?“, kritisierte Ula Richter, Sprecherin des Dortmunder „Bündnisses gegen rechts“.

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"Sonderrechte für Neonazi", UZ vom 14. Juli 2017



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