Seit Gründung der Bundesrepublik werden Kommunistinnen verfolgt und benachteiligt. Zu erinnern ist an die Ausgrenzung von Kommunistinnen bei ihren berechtigten Entschädigungsforderungen durch bundesdeutsche Verwaltungen und Gerichte, die Verfolgungswelle gegen Kommunist*innen in den 1950er Jahren und die Berufsverbote seit den 1970er Jahren. Auch das Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1956 ist bis heute ein juristischer Skandal.
Durch die Gründung der DKP in den 1970er Jahren wurde Kommunistinnen wieder die Möglichkeit gegeben, sich parteipolitisch zu organisieren. Seit ihrer Gründung wurden Mitglieder und Sympathisantinnen der Partei diskriminiert und ausgegrenzt. Die jetzige Entscheidung des Bundeswahlausschusses, die DKP nicht zu den Bundestagswahlen zuzulassen, passt sich in diese Entwicklung ein. Es ist in keiner Weise akzeptabel, dass in Deutschland der nächste Versuch unternommen wird, Kommunistinnen zu verbieten, an demokratischen Wahlen teilzunehmen. Alle Demokratinnen und Antifaschist*innen sind aufgerufen, gegen dieses skandalöse Vorgehen zu protestieren.