Wir sind bestürzt über die Aberkennung des Parteienstatus der DKP und teilen die Sorge derjenigen Kameradinnen und Kameraden, die Mitglieder der DKP sind und seit vielen Jahren als Antifaschist:innen und Kommunist:innen wichtige Beiträge in die gesellschaftliche Debatte eingebracht haben.
Laut § 2 Abs. 2 Parteiengesetz kommt es zum Verlust des Parteienstatus, wenn „eine Vereinigung sechs Jahre lang entgegen der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gemäß § 23 keinen Rechenschaftsbericht eingereicht hat“. Der Bundeswahlleiter begründet seine Entscheidung jedoch mit der verspäteten Einreichung der Rechenschaftsberichte der DKP; demnach wurden sie eingereicht.
Wir begrüßen den Entschluss der DKP, diesen höchst irritierenden Widerspruch vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen und wünschen Euch dabei viel Erfolg.
Florian Gutsche, Bundesvorsitzender
Cornelia Kerth, Bundesvorsitzende