Die DKP-Landesorganisationen Berlin und Sachsen meldeten sich zu Wort. Nachdem der Parteivorstand die Aberkennung der Gemeinnützigkeit verurteilte, bezeichnete die DKP Berlin in einer Pressemitteilung die Entscheidung des Finanzamtes Berlin als „politisch gefärbt“. Die DKP Sachsen beschloss auf ihrer Landesmitgliederversammlung eine Resolution, in der es heißt: „Artikel 139 Grundgesetz fordert das Verbot von Nationalismus und Militarismus. Die BRD verletzt diese verbindliche Rechtsordnung bis heute. Während die VVN-BdA und andere vom Rechtsstaat behindert werden, erfahren Naziorganisationen ‚demokratische‘ Behandlung.“
Solidarität mit der VVN-BdA
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