Im Prozess, den der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy gegen den baden-württembergischen Verfassungsschutz führt (UZ berichtete), hat das Verwaltungsgericht seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Die über mehr als zwanzig Jahre andauernde geheimdienstliche Überwachung Csaszkóczys sei Rechtens, unter anderem weil er sich im Bundesvorstand der Roten Hilfe engagiert habe. In der Urteilsbegründung versteigt sich das Gericht zu der Behauptung, verfassungsfeindlich sei die Rote Hilfe schon allein deshalb, weil sie „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlösse“ und bereit sei diese aufzunehmen. Bei einer Organisation, die auch in
Bezug auf die BRD von „staatlichem Unrecht“ und „Repression“ spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit. Die Verfassungswirklichkeit sei „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft, so die Richter. „Diese groteske gedankliche Kapriole erklärt diejenigen zu Staatsfeinden, die auf Grundrechtsverletzungen und staatliches Unrecht hinweisen. Alle Menschen, die Kritik an polizeilichen und gerichtlichen Entscheidungen üben, werden so zum staatlichen Feindbild und zum legitimen Objekt des bundesdeutschen Geheimdienstes“, kritisierte die linke Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe in einer Stellungnahme.