Die neu gefasste „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ sieht vor, dass sowohl Polizei- und Ordnungskräfte, die bei Demonstrationen eingesetzt werden, und Soldatinnen und Soldaten im Ausland in der Gruppe mit Priorität 2 eingruppiert werden. Mit Priorität 3 sollen alle weiteren Bundeswehrangehörigen geimpft werden, wie auch die restlichen Polizistinnen und Polizisten.
Soldaten zuerst
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