… ist heute noch nicht Geschichte

Sklaverei als „Menschenrecht“

Von Helmut Woda

sklaverei als menschenrecht - Sklaverei als „Menschenrecht“ - Politisches Buch, Rezensionen / Annotationen - Theorie & Geschichte

Rainer Roth

Sklaverei als Menschenrecht

Über die bürgerlichen Revolutionen in England, den USA und Frankreich

DVS-Verlag, Frankfurt 2015

612 S., 15.- Euro

ISBN 978–932246-80–7

„Die bürgerliche Revolution in England, den USA und Frankreich hat der Sklaverei zu einem ungeheuren Aufschwung verholfen. Vorherrschende Auffassung ist heute, dass die Sklaverei dieser Länder ein Verstoß gegen die von ihnen verkündeten Menschenrechte, Werte und Prinzipien gewesen sei. Das ist eine grobe Verfälschung der Tatsachen. Die Sklaverei diente vielmehr der Verwirklichung des wichtigsten bürgerlichen Menschenrechts, der Freiheit der Verfügung über Privateigentum.“

Mit diesen Worten begann der Autor, Rainer Roth, auf dem UZ-Pressefest 2016 die Vorstellung seines neuesten Buches, dessen Titel nur scheinbar in die Vergangenheit verweist. So schrieb Charles Prospere, Direktor des „1804 Institute“, kürzlich zu Haiti: „Die Diktatur der Internationalen Gemeinschaft ist entschlossen, das eigene Programm gegen den Willen der Einwohner von Haiti durchzusetzen. Die Rückkehr zur Sklaverei in der Form der Ausbeutung durch Konzerne ist gerade jetzt sehr wahrscheinlich.“

Mit sorgfältiger Akribie und genauer Geschichtskenntnis analysiert Rainer Roth die historische Entwicklung der Inhalte und Bezüge der verschiedenen Menschenrechtserklärungen.

Danach entstand ausgerechnet in Virginia mit der Virginia Bill of Rights (12. Juni 1776) die erste Menschenrechtserklärung der Welt. Sie ging auf einen Entwurf des Sklavenhalters George Mason zurück. Virginia war mit seinen 200000 Sklaven der größte Sklavenhalterstaat der dreizehn Kolonien, die die Vereinigten Staaten von Amerika gründeten. Sklavenhalter aus Virginia stellten die ersten Präsidenten der USA.

Im Artikel 1 erklärte dieser Sklavenhalterstaat: „Alle Menschen sind von Natur aus gleichermaßen frei und unabhängig und besitzen gewisse angeborene Rechte … nämlich den Genuss von Leben und Freiheit, mit Hilfe der Mittel (with the means), Eigentum zu erwerben und zu besitzen und Glück und Sicherheit zu erstreben und zu erlangen.“

Die Sklaven Virginias konnten aber nicht Eigentum erwerben, da sie selbst nur als bewegliche Sache (chattel) galten, nicht als Menschen, und als solche Eigentum anderer waren. Menschen mit Rechten waren nur ihre Eigentümer. Die „Menschenrechte“ der Sklaven waren in terroristischen Sklavengesetzen definiert, die bis 1865 galten, der Verfassung der USA entsprachen und den Sklavenhaltern „absolute Macht“ über die Sklaven sichern sollten.

Auch in der französischen Erklärung der Menschenrechte von 1789 wird in Artikel 2 ausgeführt: „Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.“ Sklaven hatten aber kein Recht auf Eigentum, sie galten als bewegliche Sachen (meubles) und waren selbst Eigentum. Die Menschenrechtserklärung schützte so nur das Eigentum der Sklavenhalter an ihren Sklaven. Die Freiheit der Versklavung von Menschen gehörte danach zu den „natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten Rechte(n) des Menschen“ (Präambel). Französische wie amerikanische Sklavenhalter nahmen aktiv an der bürgerlichen Revolution teil.

Nach dem Sturz der Jakobiner im Juli 1794 führte die Französische Revolution unter Napoleon die Schreckensherrschaft der Sklaverei wieder ein. In Saint-Domingue (dem heutigen Haiti) gelang das dank des bewaffneten Widerstands der ehemaligen Sklaven nicht. Diese fehlgeschlagene Wiedereinführung der Sklaverei kostete 50000 französischen Soldaten und weit über 100000 ehemaligen Sklaven das Leben.

Dass Sklaverei ein Verstoß gegen die Menschenrechte war, unter deren Ideologie die bürgerliche Revolution antrat, ist eine massive Verfälschung der Tatsachen. Die damaligen Erklärungen der Menschenrechte beruhten auf wirtschaftlichen Verhältnissen, in denen die Versklavung von Menschen und Sklavenarbeit Geschäftsinteressen waren und teilweise bis heute noch sind.

Diese Verhältnisse waren Grundlage des Rechts, nicht umgekehrt das Recht Grundlage der Wirtschaft. Der Kampf der Sklaven für ihre Befreiung war verfassungsfeindlich und ein Verstoß gegen das „unverletzliche“ Menschenrecht auf Eigentum an Sklaven. Sklaverei gehörte zu den ökonomischen Grundlagen, auf denen die Menschenrechtserklärungen Englands, der USA und Frankreichs fußten.

Bis heute wird daran festgehalten, dass die Sklavenhalter Englands und Frankreichs ein Menschenrecht auf Entschädigung für den Verlust ihres Sklaveneigentum hatten, die Sklaven jedoch nicht.

Rainer Roth bietet in seinem Buch umfangreiche, historisch genaue Darstellungen der vielfältigen Varianten des Verhältnisses von Menschenrecht und Sklaverei. Kapitalismus und Menschenrechte sind wirtschaftliche und rechtliche Grundlage auch der heutigen bürgerlichen Gesellschaften. Die barbarische Vergangenheit ist noch lebendig. Sie existiert in anderen Formen weiter.

„Keines der sogenannten Menschenrechte geht … über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist. … Das einzige Band, was sie zusammenhält, ist … das Privatinteresse, die Konservation ihres Eigentums und ihrer egoistischen Person“, schrieb Karl Marx 1843 (MEW, Bd. 1, S. 366). Das Ziel der bürgerlichen Menschenrechte ist nicht die Emanzipation aller Menschen, sondern die Förderung des einzelnen egoistischen Menschen. Prototyp dieses Menschen ist der Kapital besitzende und von der Aneignung der Ergebnisse fremder Arbeit lebende Mensch.

Die egoistischen Repräsentanten der bürgerlichen Gesellschaften Europas und der USA begründeten mit ihrer Freiheit Verhältnisse, in denen sich die Erniedrigung, Knechtung und Verachtung von Menschen in anderen Formen fortpflanzte. Lohnarbeit steht nicht in einem absoluten Gegensatz zur Sklaverei, wie die Begriffe unfreie Arbeit für Sklaverei und freie Arbeit für Lohnarbeit suggerieren, sondern nur in einem relativen. „Nur die Form, worin diese Mehrarbeit dem unmittelbaren Produzenten, dem Arbeiter, abgepresst wird, unterscheidet die ökonomischen Gesellschaftsformationen, z. B. die Gesellschaft der Sklaverei, von der der Lohnarbeit“ (MEW, Bd. 23, S. 231). Lohnarbeit hat die offene Sklaverei abgelöst.

Wer also genauer die gesellschaftlichen, historischen und wirtschaftlichen Grundlagen dessen, was als Menschenrechte für die Begründung militärischer Interventionen, als propagandistische Waffe gegen dem Imperialismus widerspenstige Staaten und Gesellschaften in allen Medienkanälen uns entgegentritt, verstehen und auf den Punkt bringen will, dem sei Rainer Roths Aufarbeitung der Sklaverei als Lektüre und detaillierte Informationsquelle unbedingt empfohlen.

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"Sklaverei als „Menschenrecht“", UZ vom 19. August 2016



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