Insgesamt 32 Journalistinnen und Journalisten hatten die Sicherheitsbehörden im Juli 2017 besonders ins Visier genommen und elf von ihnen die bereits erteilte Akkreditierung zum G20-Gipfel in Hamburg wieder entzogen. Betroffen von den offensichtlichen Willkürmaßnahmen waren vor allem Journalisten, die von den Behörden als politisch links stehend verortet wurden.
„Das sind alles Leute, die in Berlin auf den Demos unterwegs sind, die teilweise Recherchen über Rechtsextremismus anstellen, die in der Umweltbewegung immer wieder begleitend als Journalisten auftauchen. Mit einem von denen war ich zum Beispiel auch kurzzeitig in der Türkei inhaftiert, weil wir da kurdische Proteste dokumentiert hatten“, berichtete Chris Grodotzki, einer der betroffenen Journalisten, gegenüber dem NDR-Medienmagazin „Zapp“.
Gleich mehrere Medienschaffende setzten sich gegen die Maßnahmen zur Wehr und klagten gegen den Entzug ihrer Akkreditierung. In der vergangenen Woche konnten zwei Fotografen vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen ersten Erfolg für sich verbuchen. So urteilte das Gericht, dass der Entzug von Presseakkreditierungen durch das Bundespresseamt während des G20-Gipfels rechtswidrig war.
„In der Verhandlung ist ganz deutlich geworden: Für diesen historisch bislang einmaligen, schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit gab es keine gesetzliche Grundlage“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Cornelia Berger, im Anschluss an den Erfolg. Die Bundesregierung habe auch vor dem Verwaltungsgericht keine Tatsachen ins Feld führen können, die einen so drastischen Schritt gerechtfertigt hätten. Vielmehr sei „erneut deutlich geworden, dass Bundeskriminalamt und Bundespresseamt sich auf Angaben und angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berufen haben, die mehr als fragwürdig waren“, sagte Berger. Die Gewerkschafterin warf zudem die Frage auf, wieso immer wieder Journalistinnen und Journalisten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko eingestuft würden, obwohl diese nur ihrer grundgesetzlich geschützten journalistischen Arbeit nachgingen.
Das „Neue Deutschland“ berichtete dieser Tage, dass auch sein Redakteur Simon Poelchau das „Opfer einer falschen Tatsachenbehauptung der Behörden geworden“ sei. So behauptete das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz, dass Poelchau im März 2015 bei Protesten gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main wegen des Verdachts auf schweren Landfriedensbruch vorübergehend festgenommen worden sei. Zwei Jahre später behaupteten die Schlapphüte hingegen, dass der Redakteur einzig an den Protesten „teilgenommen“ habe. „Die entzogene Akkreditierung kommt de facto einem Berufsverbot gleich und stellt damit auch einen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit dar“, kritisierte der Betroffene jüngst.