Mitte November letzten Jahres brachten die Medien eine Nachricht, von der damals niemand ahnte, dass sie internationales Aufsehen erregen würde: in der Nacht zum 16. November sei auf dem Parkplatz vor einem Schnellrestaurant in Offenbach eine junge Frau von einem männlichen Jugendlichen niedergeschlagen worden und ins Koma gefallen.
Nach und nach kamen mehr Informationen über diesen Vorfall an die Öffentlichkeit. Tugçe Aybarak, so hieß die 23-jährige Lehramts-Studentin, habe sich eingemischt, weil zwei weibliche Jugendliche auf der Toilette des besagten Schnell-Restaurants von mehreren männlichen Jugendlichen belästigt worden seien. Darunter auch der 18-jährige Sanel M. Mit dem geriet sie offenbar anschließend auf dem Parkplatz erneut in Streit. Oder die Auseinandersetzung wurde bis dahin fortgesetzt, so genau weiß das bis heute niemand. Jedenfalls war der 18-Jährige so erzürnt, dass er die junge Frau zu Boden schlug. Die fiel daraufhin ins Koma, zehn Tage später wurde der Hirntod festgestellt, und am 28. November 2014, ihrem 23. Geburtstag, wurden die lebenserhaltenden Maschinen endgültig abgestellt. Sie war noch zwei Tage lang künstlich am Leben erhalten worden, weil sie einen Organspende-Ausweis bei sich hatte, und so über ihren Tod hinaus drei Menschen das Leben rettete bzw. sehr erleichterte.
Schon kurz nach dem Vorfall wurde Tugçe Aybarak weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus als Heldin gefeiert. Sie sei gestorben, weil sie Zivilcourage gezeigt habe, so die vorherrschende Meinung. Irrtum! Tugçe Aybarak ist nicht gestorben, weil sie Zivilcourage gezeigt hat. Daran stirbt niemand. Sie ist gestorben, weil Sanel M. so heftig zuschlug. Sanel M. wurde in entsprechenden Gazetten mit vollem Namen als „Koma-Schläger“ unverpixelt der Öffentlichkeit präsentiert. Ein Drama mit klar verteilten Rollen also.
Bis es zum Prozess kam. Da stand plötzlich nicht mehr Sanel M. am Pranger, sondern Tugçe Aybarak. Ungebeten eingemischt habe sie sich. Unflätig beschimpft habe sie den jungen Mann. Alkoholisiert sei sie gewesen. Und am Ende trug sie vermutlich auch noch den falschen Ohrring. Der nämlich, so das Ergebnis des gerichtsmedizinischen Gutachtens, soll sich beim Aufprall auf den Boden in ihren Schädel gebohrt und die tödlichen Verletzungen verursacht haben.
Tugçe Aybarak war demnach eine lebenslustige junge Frau, die sich einmischte, weil sie es für geboten erachtete; die den jungen Macho in die Schranken wies, sich dabei nicht unbedingt an die Nettikette hielt. Eine junge Frau mit türkischen Wurzeln. Und alkoholisiert war sie auch noch. Inschallah!
Nein, so eine kann nicht Opfer sein. Mindestens hat sie den Faustschlag provoziert. Und der Täter konnte ja schließlich nicht ahnen, dass sie den falschen Ohrring trug. So funktioniert Opfer-Täter-Verkehrung. Nochmal: weder ihre Zivilcourage noch ihr Ohrring haben ihren Tod verursacht, sondern Sanel M. schlug so heftig zu, dass sie zu Boden fiel. Vermutlich sehr unglücklich, und sicher wollte er sie nicht umbringen, und wahrscheinlich konnte er die Wucht seines Schlages tatsächlich nicht richtig einschätzen. Aber sie fiel, weil er zuschlug.
Mehr als 300 000 Menschen unterschrieben binnen weniger Tage eine Petition an Bundespräsident Joachim Gauck, Tugçe Aybarak solle für ihre Zivilcourage das Bundesverdienstkreuz verliehen werden. Gauck – und auch andere Politikerinnen, bis hin zur Bundeskanzlerin – standen diesem Ansinnen zunächst wohlwollend gegenüber. Nachdem die Studentin vor Gericht als vorlaute, alkoholisierte Provokateurin geoutet wurde, ließ Gauck vergangene Woche mitteilen, dass „die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind“.
Einen Tag vor Gaucks Verlautbarung wurde Sanel M. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Ein maßvolles Urteil, so die einvernehmliche Meinung in der Medienlandschaft. Schließlich sei er kein brutaler Schläger, sondern hatte bloß Pech, dass Tugçe Aybarak den falschen Ohrring trug …