Das Hamburgische Verfassungsgericht hat am Dienstag der Klage des Senats stattgegeben und den Gesetzesentwurf des Hamburger Bündnisses für mehr Personal in den Hamburger Krankenhäusern für verfassungswidrig erklärt. Damit wird ein Gesetz verhindert, für das im März letzten Jahres in nur 21 Tagen 30 000 Hamburgerinnen und Hamburger unterschrieben hatten.
Das vor Gericht verhandelte Gesetz sah vor, dass die Personalstärke in den Hamburger Krankenhäusern sich zukünftig am Bedarf der Patienten orientieren soll. Hierzu sollte eine Bedarfsermittlung vorgeschrieben und den Empfehlungen von Fachgesellschaften gefolgt werden.
Das Gericht folgte der Argumentation des Rot-Grünen Senats, der auf eine ausreichende Bundesgesetzgebung verweist und abstreitet, selbst handeln zu können. Der Gesetzesentwurf sah Personalregelungen sowohl für die Pflege als auch für die Reinigung vor. Diese Bereiche stünden in keinem sachlich-inhaltlichen Zusammenhang, weshalb auch ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot vorliege.